Mittwoch, 5. August 2009
Die Schwaben wieder...
Die Grünen haben sich in BW wieder zur Anerkennung der Zeugen Jehovas als KdöR zu Wort gemeldet:
Neben den Grünen sind auch die SPD im Landtag und die Regierungsfraktionen CDU und FDP für eine erneute Überprüfung der Verfassungstreue der Zeugen Jehovas. Diese hat nun das Justizministerium übernommen.

Kretschmann kann nach eigenen Angaben nicht nachvollziehen, warum sich Rau nicht dazu äußere, wie die Zeugen Jehovas zur Rechts- und Verfassungsordnung stehen. Die Frage, ob sie Wahlen ablehnen und ihren Mitgliedern empfehlen, nicht wählen zu gehen, müssten klar beantwortet werden und in die Gesamtbeurteilung eingehen.
Herr Kretschmers Verwunderung ist mir unverständlich. Da er sich inzwischen ja (hoffentlich) zum Thema informiert hat, weiß er, dass das BVG Karlsruhe genaue Vorgaben gemacht hat, wie die Verfassungs- und Rechtstreue zu beurteilen ist; das OVG Berlin hat diese Prüfung durchgeführt und ist zum Ergebnis gekommen, dass Zeugen Jehovas dem Verfassungsmaßstab entsprechen; und das BVerwG Leipzig hat bestätigt, dass das OVG die Prüfung korrekt durchgeführt hat. Es gibt also keinen weiteren Prüfungsbedarf, und keine berechtigten Zweifel an der Rechtstreue der Zeugen Jehovas.

Wenn Herr Kretschmer jetzt Zweifel an der Verfassungstreue der Zeugen Jehovas anmeldet, dann kann ich ihn nicht ernst nehmen, da er selbst durch sein Handeln die verfassungsmäßige Rechtsordnung in Frage stellt, indem er einfach rechtskräftige Gerichtsentscheidungen und gültige Verfassungsmaßstäbe ignoriert und so tut, als wären sie nicht existent. Wie will er die Verfassung schützen, wenn er sie selber ignoriert, sobald sie ihm nicht in den Kram passt?

Wie alle anderen Politiker auch unterlässt Herr Kretschmer es, zu sagen, wie er das Grundgesetz und andere Gesetze ändern will. Wenn er sich die Zeit nehmen würde darüber nachzudenken würde ihm möglicherweise auffallen, was mir augefallen ist: Jede mögliche Gesetzesänderung hätte eines der folgenden Probleme:

- das Verfassungsgericht würde die Änderung umgehend wieder streichen

- die Kirchen würden sich angegriffen fühlen und entsprechend gegen die Gesetzesänderung ankämpfen

-die Änderung würde Zeugen Jehovas gar nicht betreffen

-es würden Staatskirchen eingeführt, d.h. Religionsgemeinschaften müssten sich ihre Handlungsfreiheit mir Ergebenheitsbekundungen an den Staat erkaufen müssen, was mit dem "Geist des Grundgesetzes" wohl kaum vereinbar wäre.

Aber es ist natürlich einfacher, gerichtlich festgestellte Fakten und Rechtsgrundsätze zu ignorieren, und stattdessen auf Kosten von Minderheiten Vorurteile zu schüren. Eigentlich wollte der Rechtsstaat doch genau solche Zustände vermeiden, oder?

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