Montag, 7. Dezember 2009
Der Untergang des Abend-ländles....
hgp, 09:39h
...scheint im vollen Gange, wenn man sich die neuesten Kommentare der Politiker aus Baden-Württemberg ansieht. Zur Erinnerung: Zeugen Jehovas sind seit 2006 in ganz Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig, nachdem deutsche Gerichte bis zum BVG diese Anerkennung 13 Jahre lang geprüft hatten und keinerlei Probleme gefunden hatten.
Natürlich hat Hemminger mit dem "schweren Schlag" aus mehreren Gründen unrecht. Zum ersten mal kann er nicht mehr erfolgen, da Zeugen Jehovas bereits "aufgewertet" sind; und zum anderen hat der Rechtsstatus von Zeugen Jehovas keinerlei Einfluss darauf, ob jemand austreten kann oder nicht. Als "Sektenexperte" weiß Herr Hemminger dies natürlich auch. Und was dieser Rechtsstatus ehemalige Zeugen Jehovas angeht, bleibt auch sein Geheimnis. Da sie keine Mitglieder sind, könnte es ihnen (eigentlich) egal sein.
Er weiß auch, dass mit diesem Status eine ganze Menge rechtlicher Vereinfachungen in der Organisation einhergehen, und dass Zeugen Jehovas diese Vereinfachungen bereits bundesweit umgesetzt haben.
Unabhängig davon scheint es natürlich notwendig, sich angesichts der von Politikern und "Sektenexperten" verbreiteten seltsamen Behauptungen etwas besser darzustellen.
„Wir sind dagegen, dass die Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt wird“, teilte die Fraktionsvize Birgit Arnold [der FDP] am Freitag in Stuttgart mit. „Wir würden es auch auf eine Klage ankommen lassen.“Frau Arnold hat anscheinend nicht mitbekommen (oder will es vielmehr nicht), dass Zeugen Jehovas nach höchstrichterlichem Urteil bereits anerkannt sind. Ich frage mich: was für ein Rechtsverständnis steht dahinter, wenn man höchstrichterliche Urteile einfach nicht zur Kenntnis nimmt?
Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist anderer Meinung als Rau: „Wenn wir diesen Verein anerkennen, begeben wir uns auf eine abschüssige Piste.“ Andere Gruppierungen wie Scientology könnten Auftrieb bekommen. „Man würde auch das wertvolle Gut der öffentlich-rechtlichen Körperschaft entwerten, die ein einmaliges Privileg für die christlichen Kirchen ist.“Was das eine mit dem anderen zu tun haben soll, bleibt wahrscheinlich ein Geheimnis von Herrn Goll. Auch das dazu gehörende Rechtsverständnis ist seltsam: dem einen verwehren wir ein ihm zustehendes Recht, weil wir verhindern wollen, dass ein anderer es auch beantragen könnte. Solch eine Handlungsweise kann man sich natürlich nur mit Minderheiten erlauben; und wer solche Vorgehensweisen befürwortet, scheint sich zumindest innerlich vom Konzept des "Rechtsstaats" zu verabschieden.
Goll plädierte dafür, sich von Aussteigern die Praktiken der Zeugen Jehovas schildern zu lassen und sich bei der Bewertung der Gruppierung nicht auf deren eigene Darstellung zu verlassen.Es wäre natürlich vollkommen daneben, die detaillierte Prüfung diverser deutscher Gerichte durchzulesen, die BEIDE Seiten der Geschichte überprüft haben und festgestellt haben, dass man diese "Selbstdarstellung" verlässlich ist im Gegensatz zu diversen Äußerungen von Aussteigern. [/sarkasmus]
Auch der Sektenexperte der evangelischen Landeskirche Württemberg, Hansjörg Hemminger, forderte das Land auf, die Zeugen Jehovas trotz des Urteils aus Karlsruhe nicht aufzuwerten. „Es gibt auch unter den Juristen unterschiedliche Auffassungen“, sagte Hemminger. Er mahnte, eine Aufwertung der religiösen Gruppierung wäre auch ein schwerer Schlag für alle Aussteiger und diejenigen Mitglieder, die aussteigen wollen.Natürlich sagt keiner, worin diese unterschiedlichen Auffassungen bestehen und was diese für den vorliegenden Fall bedeuten.
Natürlich hat Hemminger mit dem "schweren Schlag" aus mehreren Gründen unrecht. Zum ersten mal kann er nicht mehr erfolgen, da Zeugen Jehovas bereits "aufgewertet" sind; und zum anderen hat der Rechtsstatus von Zeugen Jehovas keinerlei Einfluss darauf, ob jemand austreten kann oder nicht. Als "Sektenexperte" weiß Herr Hemminger dies natürlich auch. Und was dieser Rechtsstatus ehemalige Zeugen Jehovas angeht, bleibt auch sein Geheimnis. Da sie keine Mitglieder sind, könnte es ihnen (eigentlich) egal sein.
Der neue Status würde den Zeugen Jehovas Privilegien wie etwa das Recht zur Erhebung von Kirchensteuern bescheren. „Dieses Recht wollen die Zeugen aber gar nicht in Anspruch nehmen. Sie wollen auch keinen Religionsunterricht halten. Es geht ihnen ausschließlich darum, in der Öffentlichkeit besser dazustehen“, sagte Hemminger.Herr Hemminger weiß natürlich, dass das Recht auf Religionsunterricht unabhängig davon ist, ob eine Religionsgemeinschaft als K.d.ö.R. anerkannt ist.
Er weiß auch, dass mit diesem Status eine ganze Menge rechtlicher Vereinfachungen in der Organisation einhergehen, und dass Zeugen Jehovas diese Vereinfachungen bereits bundesweit umgesetzt haben.
Unabhängig davon scheint es natürlich notwendig, sich angesichts der von Politikern und "Sektenexperten" verbreiteten seltsamen Behauptungen etwas besser darzustellen.
CDU-Fraktionschef Stefan Mappus hatte im Juli erklärt: „Es werden nochmal sämtliche Möglichkeiten überprüft, wie man eine Anerkennung der Zeugen Jehovas verhindern kann.“Die Beamten in den Stuttgarter Ministerien können einem leid tun, wenn sie jetzt nach mehrjähriger Prüfung zum wiederholten mal auf die gleichen Fragen die gleichen Antworten geben dürfen.
Sein FDP-Kollege Hans-Ulrich Rülke hatte die bisherige rechtliche Prüfung als „kursorisch“ kritisiert.Eine Prüfung, die in den verschieden Instanzen bereits seit 1991 andauert ist "kursorisch"? Die verschiedenen Gerichte hatten über die Menge der Akten geklagt, die ihnen zu dem Thema vorgelegt wurden. Herr Rülke spricht anscheinend eine andere Sprache als ich. In Deutschland wurde wahrscheinlich noch keine Religionsgemeinschaft so intensiv überprüft wie Zeugen Jehovas.
Rülkes Vorschlag, auch den Verfassungsschutz einzuschalten, scheiterte am Nein des Innenministeriums. Der Geheimdienst darf nur tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Diese lägen bei den Zeugen Jehovas nicht vor, hieß es.Es ist gut zu wissen, dass wenigestens im Innenministerium noch jemand daran denkt, was die Gesetze so besagen. Man hätte sonst den Eindruck gewinnen könne, der Verfassungsschutz sei kein Instrument, die Verfassung zu schützen, sondern um auf unliebsame Minderheiten einzudreschen.
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