Donnerstag, 11. Februar 2010
Mecklenburg-Vorpommern anerkennt Jehovas Zeugen als Körperschaft des öffentlichen Rechts
hgp, 15:12h
(von hier übernommen)
(Hier gibt es einen weiteren Bericht)
(Schwerin) — Mit Urkunde vom 20. Januar 2010 wurde Jehovas Zeugen in Deutschland der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch nach Landesrecht bestätigt. Mit diesem Schlusspunkt enden die über 18 Jahre dauernden Bemühungen um die Gleichstellung mit den sieben anderen in Mecklenburg-Vorpommern korporierten Religionsgemeinschaften. Im Jahr 2006 waren der als Bundeskörperschaft organisierten Religionsgemeinschaft nach langjährigem Rechtsstreit durch das Land Berlin die Körperschaftsrechte verliehen worden. Im Jahr 2009 ist der Körperschaftsstatus für Jehovas Zeugen in Deutschland bereits in den folgenden Ländern nach dem jeweiligen Landesrecht bestätigt worden: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch wenn die Auswirkungen dieser Zweitverleihung im Alltag eher gering sein werden, ist doch die rechtliche Klarstellung in Einzelfragen des Landes- oder Kommunalrechts von Bedeutung.
Die Geschichte der Zeugen Jehovas in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt vom jahrzehntelangen Festhalten am Glauben trotz staatlicher Verfolgung während der NS-Zeit und in der Zeit des Verbots in der DDR. Der Sprecher des Zweigkomitees von Jehovas Zeugen in Deutschland, Werner Rudtke (69): „Als Christ zu leben, ist nicht einfach und wird von vielen in unserer Gesellschaft belächelt. Aber wir halten schon seit über 100 Jahren ungeachtet jeder politischen und wirtschaftlichen Veränderung die biblischen Werte hoch.“ Zum Religionsunterricht durch Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schulen erklärte Rudtke weiter: „Religiöse Erziehung ist die Aufgabe der Eltern. Wir fördern die Vermittlung christlicher Werte im Elternhaus durch kostenfreie Publikationen und gottesdienstliche Zusammenkünfte. Die Bibel hilft Familien, Kinder und Jugendliche dazu zu erziehen, initiativ, gesprächsbereit und tolerant zu sein. Was sie im Elternhaus lernen, hilft ihnen, sich mit christlicher Nächstenliebe statt mit Ellenbogen zu behaupten und in der Schule Toleranz, Integration und Fleiß beispielhaft auszuleben.“
Jehovas Zeugen sind weltweit bekannt für ihre politische Neutralität sowie für ihr Festhalten an christlichen Werten im persönlichen und Familienleben. Die nicht kommerzielle religiöse Tätigkeit der mehr als 7,3 Millionen Zeugen Jehovas, einschließlich der mehr als 200 000 in Deutschland, wird ausschließlich durch freiwillige Spenden finanziert. Das entspricht dem christlichen Grundsatz des Gebens nach eigenem Ermessen: „Jeder tue so, wie er es in seinem Herzen beschlossen hat, nicht widerwillig oder aus Zwang, denn Gott liebt einen fröhlichen Geber“ (Bibelbuch 2. Korintherbrief 9, 7). Diese freiwilligen Spenden unterstützen im Wesentlichen die Tätigkeit der Zeugen Jehovas, nämlich Gottes Königreich zu predigen und anderen die biblische Botschaft des Trostes und der Hoffnung auf eine sichere Zukunft mitzuteilen.
(Hier gibt es einen weiteren Bericht)
(Schwerin) — Mit Urkunde vom 20. Januar 2010 wurde Jehovas Zeugen in Deutschland der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch nach Landesrecht bestätigt. Mit diesem Schlusspunkt enden die über 18 Jahre dauernden Bemühungen um die Gleichstellung mit den sieben anderen in Mecklenburg-Vorpommern korporierten Religionsgemeinschaften. Im Jahr 2006 waren der als Bundeskörperschaft organisierten Religionsgemeinschaft nach langjährigem Rechtsstreit durch das Land Berlin die Körperschaftsrechte verliehen worden. Im Jahr 2009 ist der Körperschaftsstatus für Jehovas Zeugen in Deutschland bereits in den folgenden Ländern nach dem jeweiligen Landesrecht bestätigt worden: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch wenn die Auswirkungen dieser Zweitverleihung im Alltag eher gering sein werden, ist doch die rechtliche Klarstellung in Einzelfragen des Landes- oder Kommunalrechts von Bedeutung.
Die Geschichte der Zeugen Jehovas in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt vom jahrzehntelangen Festhalten am Glauben trotz staatlicher Verfolgung während der NS-Zeit und in der Zeit des Verbots in der DDR. Der Sprecher des Zweigkomitees von Jehovas Zeugen in Deutschland, Werner Rudtke (69): „Als Christ zu leben, ist nicht einfach und wird von vielen in unserer Gesellschaft belächelt. Aber wir halten schon seit über 100 Jahren ungeachtet jeder politischen und wirtschaftlichen Veränderung die biblischen Werte hoch.“ Zum Religionsunterricht durch Religionsgemeinschaften an öffentlichen Schulen erklärte Rudtke weiter: „Religiöse Erziehung ist die Aufgabe der Eltern. Wir fördern die Vermittlung christlicher Werte im Elternhaus durch kostenfreie Publikationen und gottesdienstliche Zusammenkünfte. Die Bibel hilft Familien, Kinder und Jugendliche dazu zu erziehen, initiativ, gesprächsbereit und tolerant zu sein. Was sie im Elternhaus lernen, hilft ihnen, sich mit christlicher Nächstenliebe statt mit Ellenbogen zu behaupten und in der Schule Toleranz, Integration und Fleiß beispielhaft auszuleben.“
Jehovas Zeugen sind weltweit bekannt für ihre politische Neutralität sowie für ihr Festhalten an christlichen Werten im persönlichen und Familienleben. Die nicht kommerzielle religiöse Tätigkeit der mehr als 7,3 Millionen Zeugen Jehovas, einschließlich der mehr als 200 000 in Deutschland, wird ausschließlich durch freiwillige Spenden finanziert. Das entspricht dem christlichen Grundsatz des Gebens nach eigenem Ermessen: „Jeder tue so, wie er es in seinem Herzen beschlossen hat, nicht widerwillig oder aus Zwang, denn Gott liebt einen fröhlichen Geber“ (Bibelbuch 2. Korintherbrief 9, 7). Diese freiwilligen Spenden unterstützen im Wesentlichen die Tätigkeit der Zeugen Jehovas, nämlich Gottes Königreich zu predigen und anderen die biblische Botschaft des Trostes und der Hoffnung auf eine sichere Zukunft mitzuteilen.
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