Freitag, 22. Oktober 2010
Keine Welle für Zeugen Jehovas
hgp, 16:10h
Der Anfang der Geschichte
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Christliches Medienmagazin pro
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Die "deutsche Welle" hat den Antrag der Zeugen Jehovas abgelehnt, im Programm Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Begründung leutet:
Damit bleibt jetzt nur abzuwarten, ob Zeugen Jehovas jetzt gleich vor Gericht ziehen (bzw. andere Rechtsmittel nutzen) oder warten, bis sie in allen Ländern eine Anerkennung erkämpft haben (es sieht ja in mehreren Ländern danach aus, dass sie die Anerkennung nicht freiwillig bekommen werden). Abwarten und Tee trinken...
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Die "deutsche Welle" hat den Antrag der Zeugen Jehovas abgelehnt, im Programm Zeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Begründung leutet:
Ein Sprecher der Deutschen Welle sagte der Nachrichtenagentur epd am Donnerstag, da die Religionsgemeinschaft nicht in allen Bundesländern als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sei, bestehe nach dem Gesetz der Deutschen Welle auch kein Anspruch auf Sendezeiten.Zum Vergleich der entsprechende Paragraph aus dem "Deutsche-Welle-Gesetz":
§ 17 Sendezeit für DritteIm Gesetz steht natürlich nichts davon, dass eine Religion in jedem Bundesland als K.d.ö.R. anerkannt sein muss. Die Bedingungen, die wirklich im Gesetz stehen, werden ohne Zweifel erfüllt: Zeugen Jehovas gibt es im gesamten Bundesgebiet, und sie sind eine K.d.ö.R. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Ich vermute hier, dass sich jemand absichtlich "dumm" stellt, um Zeit zu gewinnen. Dafür spricht auch:
Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung gottesdienstlicher Handlungen und Feierlichkeiten oder sonstiger religiöser Sendungen, auch solcher über Fragen ihrer öffentlichen Verantwortung, einzuräumen. Andere über das gesamte Bundesgebiet verbreitete Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts müssen angemessen berücksichtigt werden.
Die Zeugen Jehovas sind in nur zehn von insgesamt 16 Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.Wäre es nicht schön, wenn die Verantwortlichen bis zwölf zählen könnten? Es sind zwölf Bundesländer, nicht zehn. Aber das weiß natürlich nur jemand, der das wirklich nachgeprüft hat; also keiner bei der "deutschen Welle".
Damit bleibt jetzt nur abzuwarten, ob Zeugen Jehovas jetzt gleich vor Gericht ziehen (bzw. andere Rechtsmittel nutzen) oder warten, bis sie in allen Ländern eine Anerkennung erkämpft haben (es sieht ja in mehreren Ländern danach aus, dass sie die Anerkennung nicht freiwillig bekommen werden). Abwarten und Tee trinken...
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