Donnerstag, 16. Dezember 2010
Gutes für Moskau
hgp, 13:03h
Von hier
deutsche Übersetzung
Kurz zusammengefasst: Das Urteil des ECHR ist endgültig, das Verbot von Zeugen Jehovas in Moskau war illegal, und die Folgen für die Glaubensgemeinschaft müssen so weit wie möglich wieder gut gemacht werden.
Update: deutsche Übersetzung:
deutsche Übersetzung
Kurz zusammengefasst: Das Urteil des ECHR ist endgültig, das Verbot von Zeugen Jehovas in Moskau war illegal, und die Folgen für die Glaubensgemeinschaft müssen so weit wie möglich wieder gut gemacht werden.
Update: deutsche Übersetzung:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am 10. Juni 2010 im Fall Jehovas Zeugen in Moskau ./. Russland ein Urteil zum Schutz der Religionsfreiheit in Russland gefällt. Daraufhin beantragte Russland am 9. September 2010 die Verweisung des Falls an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs. Am 13. Dezember 2010 gab ein Ausschuss der Großen Kammer bekannt, dass dieser Antrag abgewiesen wurde. Das ursprüngliche Urteil des EGMR zum Schutz der Religionsfreiheit ist damit rechtskräftig.Die komplette meldung im Original:
Dieses Urteil setzt den Schlussstrich unter ein Verfahren, das über 15 Jahre hinweg verschiedene Gerichte beschäftigt hat. Im Laufe der 1990er-Jahre hatte man vier Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen angestrengt. Sie wurden aber durchweg abgewiesen, weil die Zeugen Jehovas nichts Ungesetzliches getan hatten. Danach strengte man eine Zivilklage vor dem Bezirksgericht Golowinski an mit dem Ziel, die Moskauer Gemeinde von Jehovas Zeugen aufzulösen. Im Jahr 2001 wurde auch dieser Fall abgewiesen. Als der Kläger in Berufung ging, ordnete das Berufungsgericht jedoch die Wiederaufnahme des Verfahrens an, und drei Jahre später erkannte das Bezirksgericht Golowinski auf ein Verbot der Tätigkeit der Religionsgemeinschaft in Moskau. Jehovas Zeugen legten nun ihrerseits beim EGMR Berufung ein. Mit seinem Urteil vom 10. Juni erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass die Rechte der Gemeinschaft von 10.000 Gläubigen in Moskau grob verletzt wurden. Das Gericht verfügte, dass sowohl allgemeine als auch spezifische Maßnahmen zu ergreifen seien, um „die Auswirkungen“ des Verbots, „so weit dies möglich ist, wieder auszugleichen“.
Vasily Kalin, Vorsitzender des Verwaltungszentrums von Jehovas Zeugen in Russland, sagte dazu: „Der Ausdruck ‚allgemeine … Maßnahmen‘ zeigt an, was der Gerichtshof erwartet: Dass Russland mehr tun wird, als nur Schadenersatz zu zahlen und den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft wiederherzustellen.“ Er fügte hinzu: „Der russische Justizminister unterstrich erst vor Kurzem Russlands Verpflichtung, die rechtswirksamen Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Wir hoffen, dass man unseren Glaubensbrüdern in Moskau und in ganz Russland jetzt ermöglicht, ihren Glauben friedlich zu praktizieren.“
STRASBOURG, France—The European Court of Human Rights ruled to protect religious freedom in Russia when it rendered its June 10, 2010, judgment in Jehovah’s Witnesses of Moscow v. Russia. Russia referred the case to the Grand Chamber of the European Court on September 9, 2010, but on December 13, 2010, the panel of the Grand Chamber announced its rejection of Russia’s bid to have the case reviewed. The original ECHR ruling to protect free worship is now final.
It was the final ruling in a case that has been examined by various courts for about 15 years. During the 1990s, four criminal cases were opened against Jehovah’s Witnesses. Each time, however, the cases were terminated because Jehovah’s Witnesses were found not guilty of breaking the law. In an attempt to liquidate the Moscow Community of Jehovah’s Witnesses, a civil suit was then filed with the Golovinsky District Court. In 2001, that suit was dismissed. However, when the case was appealed, the appeal court ordered a retrial, and three years later the Golovinsky District Court handed down the decision to ban the activity of the religious Community in Moscow. Jehovah’s Witnesses appealed that decision to the European Court. In its June 10 decision, the European Court unanimously declared that the rights of the community of 10,000 believers in Moscow had been grossly violated, and it ruled that individual and general measures be adopted “to redress so far as possible the effects” of the ban.
Vasily Kalin, the Chairman of the Administrative Center of Jehovah’s Witnesses in Russia, states: “The expression ‘general . . . measures’ indicates that the Court expects that Russia will do more than just pay the damages and restore the legal status of the Community.” Kalin added: “The Russian Minister of Justice recently underscored Russia’s obligation to implement the effective judgments of the European Court. We hope that now our fellow believers in Moscow and throughout Russia will be able to practice their faith peacefully.”
...1557 x aufgerufen