Donnerstag, 20. Januar 2011
Ein neuer Schwabenstreich...
Bericht in den Stuttgarter Nachrichten
"Das Kabinett hat beschlossen, den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Körperschaftsrechte abzulehnen", sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. "Wir sind im Moment dabei, den Ablehnungsbescheid in enger Abstimmung mit dem Justizministerium zu erarbeiten, und werden diesen anschließend den Zeugen Jehovas zustellen."

Der entsprechende Kabinettsbeschluss datiert vom 20. Dezember, ist bisher aber nicht öffentlich geworden.
Ich hatte mich schon gewundert, warum man so lange nichts hört. Inzwischen sitzen die armen Beamten im Justizministerium mehrere Wochen daran, die Ablehnung entsprechend gültigem Recht zu formulieren. Nach der Zeit, die sie dafür benötigen, kann das nicht so ganz einfach sein.
Die Landesregierung begründet ihre Ablehnung mit Zweifeln an der Rechtstreue der Glaubensgemeinschaft. Zeugen Jehovas stehen dem Staat bekanntlich skeptisch bis ablehnend gegenüber, sie sollen daher nicht an Wahlen teilnehmen. Des weiteren sollen selbst Familienangehörige mit ausgetretenen Mitgliedern den Kontakt abbrechen, wodurch das Land laut einem Gutachten des Justizministeriums "das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe" sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher".
Seltsamerweise alles Gründe, die bereits vorgebaracht wurden, aber von den zuständigen Gerichten nicht anerkannt wurden. Warum soll das jetzt anders sein? Ich bin auf die genaue Begründung gespannt.
Nach Ansicht der Landesregierung in Stuttgart haben die Berliner Richter aber nur unzureichend das Innenleben der Gemeinschaft ausgeleuchtet. Sie verzichteten zum Beispiel darauf, Aussteiger zu befragen. Das Justizministerium in Stuttgart hat dies hingegen bei der Erstellung seines Gutachtens getan.
Und dann hoffentlich berücksichtigt, dass sie mit subjektiven Meinungen zu tun haben und nicht mit objektiven Fakten. Ansonsten werden sie es schwer haben, einen Richter zu überzeugen.

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