Freitag, 5. August 2011
Debatte der Bremer Bürgerschaft vom 12.05.2011
Hier das Protokoll der Debatte.

Die Beiträge zur Nichtanerkennung der Zeugen Jehovas findest du ab Seite 57 der pdf (Seite 6653).

Ich habe die Debatte noch nicht gelesen, kann also noch nichts endgültiges dazu sagen. Trotzdem eine kleine Kostprobe der Qualität der Arbeit der Bremer Parlamentarier. Im Abschlussbericht des Rechtsausschusses heißt es auf S. 24:
Die an den Rechtsausschuss gerichtete Forderung, der Religionsgemeinschaft Gelegenheit zu geben, entsprechende Zeugen zu benennen und anzuhören, damit die verzerrte Darstellung der Glaubenspraxis der Religionsgemeinschaft, die durch die Anhörung vom 16. Februar 2011 entstanden sei, richtig gestellt werden könne, war aus Sicht des Rechtsausschusses nicht geboten.

[...]
Der Rechtsausschuss stellt fest, dass die Aussagen der angehörten Expertinnen und Experten als glaubhaft einzuschätzen sind und im deutlichen Gegensatz zu den Angaben der Zeugen Jehovas stehen.
Vergleichen wir das mit Eindruck, den die gleichen Leute in der öffentlichen Debatte erzeugen wollen (Frau Winther von der CDU auf S. 60 des Plenarprotokolls):
Ich sage das deswegen so deutlich, da uns die Berliner Zeugen Jehovas in vielen Briefen etwas anderes nachweisen wollen, vor allen Dingen aber auch Verfahrensfehler. Alle, auch die Zeugen Jehovas, hatten ausreichende und gleiche Gelegenheiten, sich im Verfahren zu Wort zu melden.
Einerseits war es gewünscht, dass Zeugen Jehovas keine Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen im Detail zu äußern, da angeblich die Vorwürfe "als glaubhaft einzuschätzen sind", andererseits wird diese Verweigerung sie anzuhören als "ausreichende Gelegenheit, sich zu Wort zu melden" bezeichnet. Das muss man dann wohl kaum noch kommentieren....

Der Vertreter des Senats scheint die Probleme der Vorgehensweise sehr gut zu sehen, will es sich aber anscheinend nicht wegen dieses Punktes mit den Parlamentariern verscherzen. Ihm ist aber klar, dass die Entscheidung rechtlich kaum haltbar ist (S. 61):
Ich will nur sehr kurz sagen: In der Rechtsprechung ist es so, dass man für die Versagung der Verleihung der Rechte einer Körperschaft zwei Vorraussetzungen braucht. Erstens, es muss gravierende Grundrechtsverletzungen durch die Religionsgemeinschaften geben, und das Zweite ist, diese Grundrechtsverletzungen dürfen sich nicht nur auf Einzelfälle beziehen, sondern sie müssen eine gewisse Struktur aufweisen. Das war der Gesichtspunkt, den der Senat sehr eingehend geprüft hat. Hier ist es jetzt so, dass der Rechtsausschuss sich ein sehr genaues eigenes Bild über die Frage gemacht hat, ob es solche gravierenden Grundrechtsverletzungen gibt. Der Maßstab ist sehr hoch, und die Entscheidung der Bürgerschaft kann auch rechtlich überprüft werden, das muss man sagen.

Ich glaube, die Bürgerschaft hat es sich nicht leicht gemacht. Es gab zwei Anhörungen. Ich habe diese mitverfolgt. Es ist nicht sehr einfach, solche Grundrechts­verletz­ungen wirklich festzustellen. Daher muss man auch damit rechnen, dass natürlich auch eine solche Entscheidung möglicherweise angegriffen wird

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