Donnerstag, 17. November 2011
Gerichtsurteil des EuGM zeigt Wirkung in der Türkei
Im Juli hat der EuGM im Fall eines Zeugen Jehovas aus Armenien geurteilt, dass Wehrersatzdienst ein Grundrecht ist (und damit die eigenen früheren Urteile umgestoßen!), und den Staaten, die diesen Dienst noch nicht haben damit auferlegt, ihn einzuführen.

Jetzt hat die Türkei einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, um genau dies umzusetzen.

Auszugsweise aus dem Bericht:
...arbeitet die Regierung auch an der erstmaligen Einführung einer gesetzlichen Regelung für Wehrdienstverweigerer. Bisher gelten Verweigerer rechtlich als Deserteure und werden vor Militärgerichte gestellt und abgeurteilt – in manchen Fällen erhielten Verweigerer mehrmals Haftstrafen.

Auf Druck des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs muss die Türkei dies nun ändern. Die Mehrfach-Bestrafung wird abgeschafft, und laut Presseberichten sollen Verweigerer künftig einen nicht-militärischen Dienst ableisten können: entweder in den Kasernen als Koch, Putzhilfe oder Frisör, oder in Krankenhäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Der zivile Dienst soll demnach doppelt so lange dauern wie der Militärdienst.
Es bleibt zu hoffen, dass der Dienst nicht unter Aufsicht des Militärs steht, also in Wirklichkeit kein ziviler Ersatzdienst ist.

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