Mittwoch, 22. Februar 2012
Nordrhein-Westfalen: Anerkennungsverfahren
Es gibt noch ein Land, in dem noch nicht über den Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Körperschaftsrechte entschieden wurde. Wie aus einem Artikel der Zeitung "DerWesten" hervorgeht, ist das auch so gewollt1:
„Wir wollen erst die Gerichtsverfahren in anderen Bundesländern abwarten“, sagte der Sprecher der Staatskanzlei, Rudolf Schumacher. Wie DerWesten aus informierten Kreisen erfuhr, lotet NRW derzeit jedoch Möglichkeiten aus, wie das Land bei Bedarf den Körperschaftsstatus wieder entziehen könnte.

[...]
Hierzulande müsste - anders als in den meisten Bundesländern - der Landtag über den Körperschaftsantrag beschließen. In Regierungskreisen wird aber darüber nachgedacht, die Verleihung einer Körperschaft generell als Verwaltungsakt in die Hände der Landesregierung zu legen. Dann könnte bei Verstößen die Körperschaft einfacher wieder aberkannt werden. Dafür müsste jedoch das Gesetz geändert werden. Doch damit ist in Zeiten der Minderheitsregierung nicht so schnell zu rechnen, heißt es in Regierungskreisen.
Der Antrag der Zeugen Jehovas in NRW wird mit größtmöglichem Tempo bearbeitet
(Bildquelle: wikimedia)
Die weiteren "Informationen" im Artikel sind nicht weiter erwähnenswert, da es sich um Spekulationen verschiedener interessierter Seiten handelt, wie z.B. Sekteninfo Essen und einem "Sekten"-"Experten" der evangelischen Kirche.

Der wesentliche Punkt lautet also: Die Regierung in NRW versucht auch, um eine Anerkennung herumzukommen und benutzt die günstige politische Lage (Minderheitsregierung) als willkommene Ausrede, um nicht handeln zu müssen, und es ist ihr jetzt schon seit sechs Jahren gelungen.

1 "Natürlich" wird auch in diesem Zeitungsbericht wieder das Märchen von den Zeugen Jehovas in den Rundfunkgremien verbreitet.

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