Freitag, 13. April 2012
Rheinland-Pfalz: Zeit meine Grafik zu aktualisieren
hgp, 11:17h
Nachdem am 26.01.2012 das Verwaltungsgericht Mainz entschied, dass Zeugen Jehovas auch in Rheinland-Pfalz als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden müssen, wurde das Urteil anscheinend jetzt rechtskräftig, wie dies aus einer Pressemitteilung der Religionsgemeinschaft hervorgeht. Der genaue Urteilstext liegt mir leider nicht vor, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass er noch veröffentlicht wird.
Das bedeutet, dass das Land keine Beschwerde eingelegt hat, weil eine Berufung vom Gericht nicht zugelassen wurde. Wie schön, dass am Ende doch die Vernunft in dieser Frage gesiegt hat. Damit ist ein weiteres Kapitel dieser Geschichte abgeschlossen. Es fehlen jetzt noch drei Länder: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bremen.
Aus irgendeinem Grund scheint heute meine Dokuseite nicht zu funktionieren, ich habe keine Ahnung, woran das liegt, aber auch leider jetzt nicht die Zeit, das ganze genau zu untersuchen. Ich hoffe aber, dass ich demnächst die Seite wieder zum Laufen kriege....
Hier der Text der Pressemitteilung:
Urteil zur Zweitverleihung der Körperschaftsrechte in Rheinland-Pfalz rechtskräftig
Jehovas Zeugen in Deutschland teilen mit, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz nunmehr aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26. Januar 2012 verpflichtet ist, der Religionsgemeinschaft die Körperschaftsrechte zu verleihen. Damit wird dem Antrag auf Zweitverleihung stattgegeben, den Jehovas Zeugen am 18. Juli 2006 gestellt hatten.
Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz die einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesrepublik wiederhergestellt. Damit sind Jehovas Zeugen nicht nur den beiden Großkirchen, sondern auch einer ganzen Reihe kleinerer Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Das Gericht hat keine Anhaltspunkte für begründete Zweifel an der Rechtstreue von Jehovas Zeugen erkennen können.
Heute sind mit den 99 Versammlungen (örtliche Gemeinden) in Rheinland-Pfalz über 10 000 Zeugen Jehovas verbunden. Bundesweit gibt es etwa 220 000.
Damit kann ich meine Grafik zur Anerkennung der Zeugen Jehovas wieder einmal aktualisieren:
grün: Zeugen Jehovas anerkannt
rot: Anerkennung abgelehnt
gelb: Entscheidung steht noch aus
blau: Klage eingereicht
(Stand 13.04.2012)
Das bedeutet, dass das Land keine Beschwerde eingelegt hat, weil eine Berufung vom Gericht nicht zugelassen wurde. Wie schön, dass am Ende doch die Vernunft in dieser Frage gesiegt hat. Damit ist ein weiteres Kapitel dieser Geschichte abgeschlossen. Es fehlen jetzt noch drei Länder: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bremen.
Aus irgendeinem Grund scheint heute meine Dokuseite nicht zu funktionieren, ich habe keine Ahnung, woran das liegt, aber auch leider jetzt nicht die Zeit, das ganze genau zu untersuchen. Ich hoffe aber, dass ich demnächst die Seite wieder zum Laufen kriege....
Hier der Text der Pressemitteilung:
Urteil zur Zweitverleihung der Körperschaftsrechte in Rheinland-Pfalz rechtskräftig
Jehovas Zeugen in Deutschland teilen mit, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz nunmehr aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26. Januar 2012 verpflichtet ist, der Religionsgemeinschaft die Körperschaftsrechte zu verleihen. Damit wird dem Antrag auf Zweitverleihung stattgegeben, den Jehovas Zeugen am 18. Juli 2006 gestellt hatten.
Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz die einheitliche Rechtsanwendung in der Bundesrepublik wiederhergestellt. Damit sind Jehovas Zeugen nicht nur den beiden Großkirchen, sondern auch einer ganzen Reihe kleinerer Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Das Gericht hat keine Anhaltspunkte für begründete Zweifel an der Rechtstreue von Jehovas Zeugen erkennen können.
Heute sind mit den 99 Versammlungen (örtliche Gemeinden) in Rheinland-Pfalz über 10 000 Zeugen Jehovas verbunden. Bundesweit gibt es etwa 220 000.
Damit kann ich meine Grafik zur Anerkennung der Zeugen Jehovas wieder einmal aktualisieren:
grün: Zeugen Jehovas anerkannt
rot: Anerkennung abgelehnt
gelb: Entscheidung steht noch aus
blau: Klage eingereicht
(Stand 13.04.2012)
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