Montag, 23. April 2012
[3] Mexiko: Immobilien und Grundsätze
[update: siehe Fußnote 2]
[Teil 1]
[Teil 2]

Wie bereits erwähnt werfen einige Kritiker der leitenden Körperschaft vor, dass sie korrupt ist, indem sie zwar von Gläubigen fordert, sich auch unter Verfolgung und Folter an Grundsätze zu halten, diese aber selbst bricht, wenn es ihren wirtschaftlichen (oder anderen) Interessen dient. Ein Beispiel, dass hierzu vorgebracht wird, ist das Vorgehen der Religionsgemeinschaft in Mexiko.

Ich will hier einige zufällig aufgeschnappte kritische Meinungen vorstellen:
In Mexiko verbot die Regierung bis 1989 religiösen Organisationen, Immobilien zu besitzen. Aus diesem Grund war die WTG jahrelang (sogar jahrzehntelang) bei der mexikanischen Regierung als kulturelle Organisation gemeldet. Es wurde in den Versammlungen nicht gebetet, nicht gesungen und im Dienst wurde die Bibel nicht benutzt. Die WTG ist wegen ein paar Immobilien bereit das Vorrecht zu Beten, zu Singen und die Bibel im Predigdienst zu nutzen fallen zu lassen. ...

Nachgewiesenermaßen hätten die Brüder weiterhin im vollen Umfang die Anbetung Jehovas fortsetzten können, auch mit Gebet, Gesang und dem öffentlichen Gebrauch der Bibel. Man hätte nur jeglichen Immobilienbesitz aufgeben müssen. Man verzichtete lieber auf die Vorrechte des öffentlichen Gebets und das freie Verwenden der Bibel, als auf millionenschwere Immobilienbesitze. Man hätte leicht Räumlichkeiten anmieten können, aber der Besitz war der Leitenden Körperschaft wichtiger. ...

Religionen waren in Mexiko nicht verboten, es gab nur Einschränkungen in bezug auf kirchlichen Grundbesitz: die WTG hatte die Wahl, bei den öffentlichen Zusammenkünften die Bibel zu benutzen und Gebete zu sprechen oder Grundbesitz haben zu dürfen - sie wählte das letztere...

Diese Doppelzüngigkeit rührte nicht etwa daher, dass man in einem totalitären System lebte, in dem die Freiheit der Religionsausübung mit harten Maßnahmen unterdrückt wurde. Man wollte vor allem damit die Einschränkung umgehen, die der Staat den Religionsgemeinschaften in Bezug auf die Verfügung über ihr Eigentum an Immobilien auferlegt hatte...
Das Bild, das die Kritik von der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas zeichnet
Genau diesen Themenkomplex will ich jetzt genau untersuchen: Welche Einschränkungen bestanden genau für Religionsgemeinschaften und welche Handlungsalternativen hatten Zeugen Jehovas? Wenn man die oben genannten Vorwürfe liest, dann könnte man meinen, dass es in Mexiko ein harmloses örtliches Gesetz gab, dass dafür sorgte, dass religiöse Gebäude nominell dem Staat unterstellt wurden und alle Religionen dies als normalen ortsüblichen Brauch so akzeptierten, während die Leitung der Zeugen Jehovas 'spirituellen Amok lief', da sie an ihrem Grundbesitz klebte, wie Dagobert Duck an seinen Phantastilliarden, daher ein einfaches Gesetz umgehen wollte und allein deswegen den Gläubigen vorschrieb, auf öffentliche Gebete, religiöse Lieder und den Gebrauch der Bibel im Predigtdienst zu verzichten.

Das hört sich erst einmal schockierend an; deswegen wird es wohl so auch gesagt. Wenn es auch nur annähernd stimmen würde, dann wäre die leitende Körperschaft wirklich unmoralisch, denn sie hätte dann finanzielle Interessen über die spirituelle Integrität der Glaubensgemeinschaft gestellt. Wenn sich aber herausstellen sollte, dass das Vorgehen der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas in dieser Frage gerechtfertigt und sinnvoll war, dann muss ich umgekehrt die Frage stellen, was mit der Integrität der Kritiker ist. Wieso kommen sie auf einen Vorwurf, der falsch ist und was sagt das über ihre intellektuelle (und ggf. spirituelle) Integrität aus?

Wir können zwar die Verantwortlichen für die damalige Vorgehensweise nicht mehr fragen, da sie inzwischen alle verstorben sind, aber netterweise sind alle notwendigen Fakten zu diesem Thema ohne Probleme frei zugänglich im Internet zu finden. Daher brauche keine Vermutungen ins Blaue hinein zu machen. Wir werden sehen, dass es nach der Glaubenslehre der Zeugen Jehovas und den vorliegenden Fakten eigentlich nur einen sinnvollen Weg gab, wie man hier handeln konnte.

Die entscheidende Frage

Bei alledem gibt es eine Frage, die von den Kritikern nicht so häufig und öffentlich gestellt wird und das mit gutem Grund1. Denn sobald man die Frage stellt, merkt man, dass an der ganzen Geschichte etwas seltsam ist. Und sobald man eine Antwort auf die Frage hat und die damit zusammenhängenden Fakten kennen lernt, stellt man fest, dass die Kritik auf einem Märchen beruht.

Die Frage lautet: Warum mussten Religionen ihre Gebäude dem Staat unterstellen? Mir ist kein Fall bekannt, wo eine halbwegs rechtsstaatliche Regierung so etwas tun würde. Um den Hintergrund kennenzulernen, müssen wir uns ein wenig in der mexikanischen Geschichte umsehen, genauer gesagt in der mexikanischen Geschichte um das Jahr 1917 herum. Wenn man Glück hat, dann kriegt man von den Kritikern (in einem Nebensatz) zu hören, dass dieses Gesetz etwas mit der mexikanischen Revolution zu tun hatte.

Wenn man etwas genauer hinschaut, dann kriegt man mit, dass diese Revolution u.a. von antiklerikalen Gruppen getragen wurde, die auch Anteil hatten an der Formulierung der Verfassung von 1917. Im 19. Jahrhundert war die katholische Kirche größter Grundbesitzer des Landes, dem im Mexiko wahrscheinlich die Mehrheit des Landes gehörten. Auch übte die Kirche große politische Macht aus (natürlich zum eigenen Nutzen). Beides wollten die Revolutionäre beenden; daher fügten sie eine Reihe von Bestimmungen in die Verfassung ein, die den Einfluss der (katholischen) Kirche (und damit auch aller anderen Religionsgemeinschaften) beschränken sollte, und die die Religionsgemeinschaften unmittelbar staatlicher Kontrolle unterwerfen sollte. Dabei war es nur eine Bestimmung von vielen, dass Kirchengebäude automatisch in Staatseigentum übergingen.

Ich will daher jetzt folgende Fragen klären: Welche Bestimmungen zu Religionsgemeinschaften gab es sonst noch und was wurde damit bezweckt? Welche Auswirkungen hatten diese auf Zeugen Jehovas, wenn wir deren Glaubenslehre berücksichtigen? In der Verfassung (englische Übersetzung) gab es entprechende Bestimmungen in den Artikeln 3, 5, 24, 27 und 130. Ich will mich hier auf die Bestimmungen beschränken, die praktische Auswirkungen auf Zeugen Jehovas gehabt hätten. Bestimmungen die sie nur am Rand interessierten, wie z.B. das Verbot für Geistliche, sich politisch zu betätigen, werde ich nicht behandeln.

Freiheit zu predigen

Zeugen Jehovas sehen das öffentliche predigen ihres Glaubens als ein verpflichtendes Gebot des christlichen Glaubens an. Die o.g. Vorwürfe behaupten, dass die leitende Körperschaft freiwillig darauf verzichtete, mit der Bibel zu predigen, obwohl dies möglich gewesen wäre, wenn man denn auf den Grundbesitz verzichtet hätte. Der Artikel 24 der Verfassung sagt hier allerdings etwas anders (alle deutschen Übersetzungen des Verfassungstexts im folgenden von mir):
Every religious act of public worship must be performed strictly inside places of public worship, which shall at all times be under governmental supervision.

Jede öffentliche Kulthandlung muss ausschließlich innerhalb öffentlicher Anbetungsstätten stattfinden; diese werden jederzeit unter behördlicher Aufsicht stehen.
Nun ist es klar, dass das öffentliche predigen des eigenen Glaubens mit der Bibel in der Hand eine "öffentliche Kulthandlung" darstellt. Nach dem zitierten Artikel durften derartige Handlungen ausschließlich in Anbetungsstätten stattfinden. Der Verfassungsartikel verbot also jede Form des Predigens, wie Zeugen Jehovas es als verbindlich betrachten.

Die Alternative war also nicht "öffentliches Predigen mit der Bibel bei Verzicht auf Immobilien" und "öffentliches Predigen ohne Bibel mit Immobilien". Der wirkliche Gegensatz lautete: "öffentliches Predigen ohne Bibel" oder "gar nicht öffentlich predigen". Nun sehen Zeugen Jehovas öffentliches Predigen als verpflichtendes Glaubensgebot für jeden Gläubigen an, während sie die Benutzung einer gedruckten Bibel beim Predigen zwar als wünschenswert aber nicht verpflichtendes laubensgebot ansehen.

Es gab somit für Zeugen Jehovas in dieser Frage keine Möglichkeit legal als Religionsgemeinschaft in Mexiko zu operieren und gleichzeitig das Predigen als grundlegendes Glaubensgebot zu befolgen. Sie hätten entweder als Religionsgemeinschaft illegal agieren können mit all den zusätzlichen Problemen, die das mit sich gebracht hätte, z.B. dass das Predigen ob mit oder ohne Bibel automatisch illegal war, oder sie hätten als karitative Organisation operieren können2, und damit auf die Benutzung der Bibel beim Predigen verzichten können. Sie haben sich für die Alternative entschieden, die es ihnen erlaubte, das grundlegende Glaubensgebot des öffentlichen Predigens halbwegs frei ausleben zu können.

Singen und beten

Ganz nebenbei bedeutete dieser Verfassungs-Artikel auch, dass Kongresse in Stadien oder anderen gemieteten Gebäuden für Religionsgemeinschaften illegal waren, denn auch diese wären "öffentliche Kulthandlungen" außerhalb dafür zugelassener Gebäude. Kongresse sind zwar kein grundlegendes Glaubensgebot wie das öffentliche Predigen, aber trotzdem wäre es eine erhebliche Einschränkung gewesen. Die Alternativen lauteten hier: entweder gar keine Kongresse oder Kongresse ohne geistliche Lieder und öffentliches Gebet.

Zeugen Jehovas haben in Mexiko nicht versucht, sich die Gunst der Diktatur durch Unterwürfigkeit zu erwerben
Und natürlich wurde bei Kongressen (und andere religiösen Zusammenkünften) trotzdem gebetet. Es betete bloß nicht ein Sprecher durch die Verstärkeranlage für alle, sondern jeder betete gleichzeitig still für sich selbst zu dem Zeitpunkt des Kongressprogramms, bei dem in anderen Ländern ein öffentliches Gebet gesprochen wurde. Hierfür waren jedes mal einige Minuten zu Beginn und am Ende des Programms reserviert. Es ist klar, dass Zeugen Jehovas ein traditionelles gemeinsames Gebet vorziehen; aber interessanterweise weist keiner der Kritiker auf ein grundlegendes Glaubensgebot hin, dass diese Form des gemeinsamen Gebets (einer spricht laut ein Gebet im Namen aller) verbindlich vorschreibt. Der Grund hierfür ist, dass es ein derartiges verbindliches Gebot in der Lehre der Zeugen Jehovas nicht gibt. Deswegen haben sie es in Mexiko auch nicht übertreten können.

Entsprechendes gilt für das Singen. Zwar werden Christen in der Bibel angehalten, religiöse Lieder zu singen, aber es steht nirgendwo, dass das im Zusammenhang mit den Gottesdiensten sein muss. Natürlich ziehen sie es vor, religiöse Lieder beim Gottesdienst zu singen; aber sie verletzen keinen Glaubensgrundsatz, wenn sie dies nicht gleichzeitig tun. Daher wird man auch bei keinem Kritiker einen Hinweis auf derartige übertretene Grundsätze finden.

Ein Kritiker behauptet hierzu folgendes:
Die Regierung von Mexiko hat nichts gegen Gebete bei religiösen Zusammenkünften. ... Es gibt wohl nichts, was so unmittelbar mit dem Gottesdienst und der Religion zu tun hat wie das Gebet. Als in Persien durch einen Erlaß des Königs verboten wurde, dreißig Tage hindurch zu irgend jemand anders zu beten als dem König, hielt der Prophet Daniel diese Frage für so wichtig, daß er seine Stellung, seinen Besitz und sogar sein Leben riskierte und diesen Erlaß übertrat.
Die erste Bemerkung legt eine falsche Fährte, denn die wichtige Frage lautete nicht: wie steht der Staat zu Gebeten bei Gottesdiensten, das war ihm wirklich egal, sondern wichtig ist die Frage: Unter welchen Bedingungen lässt der Staat Gottesdienste zu, die Zeugen Jehovas akzeptieren können, weil sie mit ihren Glaubensgrundsätzen übereinstimmen?

Der Hinweis auf Daniel setzt die falsche Fährte fort. Im Bibelbericht in Daniel Kapitel 6geht es darum, dass der Staat jede Form von Gebet verbot, das nicht an den König gerichtet war, egal ob laut oder leise, öffentlich oder privat, alleine oder zusammen. In Mexiko ging es aber gar nicht um diese oder eine vergleichbare Frage; Zeugen Jehovas standen dort nicht vor der Entscheidung, ob sie ihre Gebete an den Staatspräsidenten richten müssten oder sollten. Dort ging es allein um die Frage, ob ein Gebet, dass weiterhin an Gott gerichtet wurde, laut oder leise geäußert wird. Und das war auch für Daniel kein Problem: Er äußerte sein Gebet nicht öffentlich, sondern privat in seiner Wohnung. Demnach kann es nach diesem Bibelbericht kein Problem sein, wenn ein Christ zu Beginn eines Gottesdienst leise betet.

Vereinigungsfreiheit und Rechtsschutz

Wie stand es mit der Vereinigungsfreiheit als Religionsgemeinschaft? Die Verfassung sagt hierzu im Artikel 130:
The law does not recognize any personality in religious groups called churches.

Das Gesetz anerkennt keine Rechtspersönlichkeit von religiösen Vereinigungen, die Kirchen genannt werden.
Dieser etwas seltsame Satz drückt aus, dass Religionsgemeinschaften zwar existieren, sich registrieren müssen, und vom Staat kontrolliert werden, dass sie aber keine juristischen Personen gründen können, die irgendwie fähig zu Geschäften oder anderen rechtlichen Aktionen waren. So heißt es auf einer evangelischen Webseite: "Erst das Religionsgesetz von 1992 brachte ... die Anerkennung der Kirche als juristische Körperschaft." In einem Vorlesungsskript heißt es (auf S.7): "Erst 1992 erlangte die Institution Kirche einen legalen Status."

In der Realität hieß das also, dass eine Religionsgemeinschaft ihre Rechte nicht vor Gerichten verteidigen konnte, denn nur natürliche oder juristische Personen können überhaupt eine Klage erheben. Religionsgemeinschaften waren damit praktisch rechtlos und nur die Unterstützung der Gläubigen bot ihnen einen gewissen Schutz vor staatlicher Willkür. Nun ist aber klar, dass im Gegensatz zu den Katholiken, die die Bevölkerungsmehrheit stellen, die kleine Minderheit von Zeugen Jehovas nicht die Möglichkeit hatte, irgendwelche Unterstützung zu liefern, die ihrer Religionsgemeinschaft effektiven Schutz vor Willkürmaßnahmen bot. Zeugen Jehovas hätten sich also mit der Eintragung als Religionsgemeinschaft selber jeglicher Rechte entledigt und jede Möglichkeit aufgegeben, sich vor Gerichten zu verteidigen. Als karitative Organisation hingegen konnten sie sich gegebenenfalls an ein Gericht wenden.

Die Alternative für Zeugen Jehovas lautete also hier: Entweder man lieferte sich staatlichen Willkürmaßen komplett ungeschützt aus, oder man verzichtete auf das öffentliche Singen religiöser Lieder und laute Gebete bei den Gottesdiensten.

Direkte Eingriffe in die Leitung einer Religionsgemeinschaft

Der Artikel 130 enthielt Vorschriften, die es dem Staat erlaubten, direkte Kontrolle über die Ernennung von Geistlichem im weitesten Sinne vorzunehmen:
Only the legislatures of the States shall have the power to determine the maximum number of ministers of denominations necessary for local needs.

Es steht ausschließlich der Gesetzgebung der Bundesstaaten zu, festzulegen, wie viele Geistliche örtlich maximal benötigt werden.
Damit hatte der Staat ein Vetorecht bei der Ernennung neuer Geistlicher. Da Religionsgemeinschaften sich nicht vor Gericht wehren konnten, konnte der Staat insbesondere bei kleinen Gemeinschaften diese Regelung willkürlich anwenden. Aber auch die katholische Kirche war hiervon betroffen, insbesondere in den zwanziger und dreißiger Jahren. So erlaubte der Bundesstaat Chihuahua zeitweise exakt einen katholischen Priester für den gesamten Bundesstaat. In Tabasco waren währenddessen nur verheiratete Priester erlaubt, was natürlich für die katholische Kirche bedeutete: keine Priester.

Mit anderen Worten, diese Regelung erlaubte es dem Staat willkürlich, die Abhaltung von Gottesdiensten vollkommen legal zu unterbinden, ohne dass es dagegen irgendeine Möglichkeit gab, rechtlich einzuschreiten. Für Zeugen Jehovas bedeutete das: Entweder man verzichtete auf laute Gebete und religiöse Lieder bei Gottesdiensten, oder aber man gab dem Staat das Recht festzulegen, ob überhaupt irgendwelche Gottesdienste stattfanden, denn natürlich war es eine Straftat, Gottesdienste zu leiten, ohne ein zugelassener Geistlicher zu sein. Auch diese Regelung setzte also Zeugen Jehovas der Gefahr aus, dass ihre Gottesdienste vollkommen illegal wurden.

Eine andere Regelung des Artikels 130 betraf die Anzahl der zugelassenen Anbetungsstätten:
Permission to dedicate new places of worship open to the public must be obtained from the Secretariat of Government, with previous consent of the government of the State

Für die Einweihung neuer Anbetungsstätten ist eine Erlaubnis vom Sekretariat der Regierung erforderlich, dem die Regierung des Bundesstaates vorher zustimmen muss.
In der Realität hieß dies, dass der Staat die Anzahl der Anbetungsstätten willkürlich festlegen konnte. Von dieser Regelung machte der Staat auch Gebrauch. So schloss der Bundesstaat Sonora in den zwanziger Jahren alle Kirchen auf seinem Territorium.

Die Frage für Zeugen Jehovas war also nicht nur, ob sie bei ihren Zusammenkünften singen und beten konnten oder nicht, sondern ob sie diese Zusammenkünfte überhaupt abhalten konnten. Denn es war eine willkürliche Entscheidung des Staates, ob und wie viele Zusammenkunftsstätten erlaubt wurden, und ob diese bei Bedarf nicht geschlossen oder zweckentfremdet wurden. Es gab ja wie gesagt keine Möglichkeit, gegen derartige Entscheidungen gerichtlich vorzugehen. Mit anderen Worten: Auch wenn Zeugen Jehovas sich in Mexiko als Religionsgemeinschaft registriert hätten, gab es keine Garantie, dass sie ihre Gottesdienste legal abhalten könnten.

Und es gab natürlich auch eine staatliche Kontrolle der Gottesdienste, die dann doch abgehalten werden durften:
There must be in every church building a representative who is responsible to the authorities for compliance with the laws on religious worship in such building, and for the objects pertaining to the worship.

Für jede Kirche muss ein Vertreter benannt sein, der gegenüber den Behörden für die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf religiöse Zusammenkünfte in dem jeweiligen Gebäude verantwortlich ist sowie für die dabei benutzten Kultgegenstände.
Zeugen Jehovas umgingen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in Mexiko
Die Religionsgemeinschaft musste also gegenüber dem Staat eine verantwortliche Person vor Ort benennen, die vor dem Staat und den Behörden für alles verantwortlich war, was in der jeweiligen Anbetungsstätte geschah, natürlich inklusive der Gottesdienste und ihrer Inhalte. Das bedeutete im Klartext, dass der Staat für jedes Kirchengebäude eine Person hatte, die sie unter Druck setzen konnte, um Einfluss auf den Inhalt und den Ablauf der Gottesdienste ausüben zu können. Auch hier gab es natürlich wieder keinen Rechtsschutz für die Religionsgemeinschaft, und nur sehr beschränkter Rechtsschutz für den benannten Vertreter, denn im gleichen Artikel wurde auch festgelegt, dass Gerichtsverfahren gegen Personen, die (angeblich) gegen diese Regelungen verstoßen, nicht (wie sonst üblich) vor einer Jury verhandelt wurden.

Für Zeugen Jehovas ist es aber ebenfalls ein grundlegendes Erfordernis, dass sie "kein Teil der Welt" sind, wie sie es im Anklang an das Johannesevangelium bezeichnen; d.h. sie sind (neben anderen Punkten) nicht bereit, den Inhalt ihrer Religionsausübung staatlicher Kontrolle zu unterwerfen. Es ist für sie nicht hinnehmbar, dass ein Vertreter sich vor dem Staat für den Inhalt der Gottesdienste persönlich verantworten muss (und ggf. Strafen auf sich nehmen müsste, falls der Staat -willkürlich- entscheidet, dass der Inhalt des Gottesdienstes nicht genehm ist). Die Alternative lautete also hier: Entweder Gottesdienste ohne Singen und lautes Gebet, oder aber Gottesdienste, deren Inhalt staatlicher Kontrolle unterlag.

Damit hatte der Staat eine Vielzahl von Möglichkeiten, Gottesdienste zu unterbinden, die Tätigkeit einer Religionsgemeinschaft zu unterbinden und auf örtlicher Ebene Einfluss auf die Gottesdienste zu bekommen. Zeugen Jehovas hätten also als registrierte Religionsgemeinschaft erhebliche Einschränkungen in der Religionsfreiheit hinnehmen müssen. Als karitative Organisation waren sie hingegen wesentlich unabhängiger von staatlicher Kontrolle und Einflussnahme.

Damit sind noch lange nicht alle religionsfeindlichen Regelungen der mexikanischen Verfassung erschöpft, aber ich denke, diese Beispiele reichen aus, um zu zeigen, dass es für Zeugen Jehovas um wesentlich mehr ging als um die Kontrolle über den Grundbesitz.

Diktatur oder Rechtsstaat?

Es gibt nun mindestens einen Kritiker, der behauptet, 'dass man in Mexiko nicht in einem totalitären Land lebte, in dem die Freiheit der Religionsausübung mit harten Maßnah­men unterdrückt wird'. Ich muss auch hier nicht meine eigene Meinung dagegen setzen, sondern kann mich auf viele verschiedene Quellen berufen, die dieser Einschätzung direkt widersprechen. Natürlich hat sich die Situation in den letzten 20 Jahren geändert, aber bis Anfang der neunziger Jahre trifft das zu, was ich hier im folgenden zitiere.

So sagte der Schriftsteller, Literaturnobelpreisträger und politische Aktivist Mario Vargas Llosa im Jahre 1991 (S.1 des Skripts):
„The perfect dictatorship is not Communism, not the Soviet Union, not Cuba, but Mexico, because it is a camouflaged dictatorship. It may not seem to be a dictatorship, but has all the characteristics of dictatorship: the perpetuation, not of one person, but of an irremovable party, a party that allows sufficient space for criticism, provided such criticism serves to maintain the appearance of a democratic party, but which suppresses by all means, including the worst, whatever criticism may threaten its perpetuation in power.“

Die perfekte Diktatur ist nicht der Kommunismus, nicht die Sowjetunion, nicht Kuba, sondern Mexiko, denn es handelt sich um eine getarnte Diktatur. Es sieht vielleicht nicht aus wie eine Diktatur, hat aber alle Eigenschaften einer Diktatur: Die Dauerhaftigkeit, nicht einer Person, sondern einer nicht [aus der Machtposition] entfernbare Partei, einer Partei, die hinreichend Raum erlaubt für Kritik, solange derartige Kritik dazu dient, den Anschein einer demokratischen Partei zu erwecken, die aber mit allen Mitteln, auch den schlimmsten, jede Kritik unterdrückt, die die Dauerhaftigkeit ihrer Macht gefährdet.
Mit anderen Worten: die Staatspartei definierte die (unsichtbaren) Grenzen der Freiheit. Jede Überschreitung dieser Grenzen konnte Anlass zur unnachsichtigen Verfolgung werden. Auch die Existenz einer "Opposition" bedeutete nicht, dass es sich um einen demokratischen Rechtsstaat handelte, wie in einer Dissertation (S. 210f) berichtet wird:
Ein weiteres bedeutendes Kennzeichen des PRI-Systems, welches in unmittelbarem Zusammenhang mit dem umfassenden Machtanspruch des Präsidenten sowie der Staatspartei steht, war das Vorhandensein einer nur formalen Opposition, die sich in aller Regel loyal gegenüber der herrschenden Partei und der Exekutive zeigte und ihre Existenz lediglich dem Ansinnen der PRI verdankte, nach außen hin eine möglichst pluralistische und demokratische Fassade zu wahren.
...
Eine bedeutende Ursache dafür war zweifellos die Wahlfälschung, derer sich die Staatspartei regelmäßig bediente, um stets mit einer überwältigenden Stimmenzahl zu gewinnen und nicht einmal den Anschein eines Vertrauens- oder Legitimitätsverlustes zu erwecken. Der zweite Grund dafür, dass lange Zeit keine der Oppositionsparteien zu einer wirklichen Gefahr für die PRI werden konnte, liegt in der Tatsache, dass ein sozioökonomischer Aufstieg nur innerhalb des PRI-Systems möglich war. Oppositionsgruppen wurden daher nicht nur unter drückt, sondern sie konnten auch keine ambitionierten gesellschaftlichen Akteure anziehen, welche sich in der großen Mehrzahl vom Machtmonopol und den damit verbundenen Aufstiegschancen der PRI vereinnahmen ließen.
Die diktatorische Kontrolle erstreckte sich nicht nur auf die politische Opposition, auch Medien und Rechtsprechung waren nicht unabhängig. So kann man in dem bereits weiter oben erwähnten Vorlesungsskript lesen, dass die Medien lange Zeit der Kontrolle der Partei unterstanden (S. 6) und dass die Gerichte nicht unabhängig waren(S. 9). Der Spiegel fasste den Charakter der Staatspartei PRI im Jahr 1990 wie folgt zusammen (meine Hervorhebungen):
Denn das große Mexiko, gemeinhin besser beleumdet als die kleinen mittelamerikanischen Bananenrepubliken, ist in Wahrheit eine harte Parteidiktatur - und das schon seit 61 Jahren.

Seither regiert die PRI, fälscht Wahlen, läßt Oppositionelle verfolgen, kontrolliert die meisten Zeitungen und Fernsehstationen. Die älteste Staatspartei des Kontinents stellte alle Präsidenten, besetzt alle wichtigen Posten in Ministerien und Behörden, beherrscht die wichtigsten Gewerkschaften. Dabei läßt sie sich vom Staat finanzieren - den öffentlichen Dienst betrachtet sie als Selbstbedienungsladen.
Und die Berliner Zeitung berichtete im Jahr 2000:
71 Jahre lang war die Partei der Institutionalisierten Revolution (PRI) in Mexiko an der Macht. Sie war damit nach der KPdSU die am längsten regierende Partei des 20. Jahrhunderts. Gegründet wurde die PRI 1929 vom Revolutionsgeneral Plutarco Elías Calles. Ihm ging es darum, die verschiedenen Kräfte zusammenzubinden, die sich in der Revolution (1910-1920) gegen den Diktator Porfirio Díaz erhoben hatten. Calles sicherte sich so eine solide Machtbasis. Seit damals sind Partei, Staatsapparat, Gewerkschaften und Unternehmen in Mexiko untrennbar miteinander verbunden. Historiker beschreiben die PRI als "effizienteste Wahlgewinn- Maschinerie" der Welt, der Schriftsteller Mario Vargas LLosa nannte ihr System "die perfekte Diktatur". 1938 begründete Präsident Lazaro Cardenas die Tradition des "Fingerzeigs", nach der ein Staatschef selbst seine Nachfolger bestimmen durfte. In den 60er Jahren sah sich die PRI massiven Protesten vor allem der Studenten gegenüber, die Demokratisierung verlangten. Kurz vor den Olympischen Spielen schickte sie das Militär, die Demonstrationen zu beenden. 300 Menschen starben dabei. Seit den 80er Jahren kann sich die PRI selbst mit Stimmenkauf nicht mehr vor dem Abstieg retten. Die Wirtschaftskrise zu Beginn der 80er beschleunigte diesen Prozess. Bei der Präsidentschaftswahl 1988 verhinderte noch ein spektakulärer Betrug ("Computerpanne") den Sieg des Oppositionskandidaten Cardenas. Ein Jahr später musste die PRI ihre erste Gouverneurswahl in einem der 31 Staaten verloren geben. 1997 verlor sie ihre Mehrheit im Kongress.
In einer Studienarbeit aus dem Jahr 2007 wird die PRI-Herrschaft (auf S. 4) als "weiche Dikatur" bezeichnet. Auf S. 8 kann ich weiter lesen:
Auch wenn der PRI verschiedene Oppositionsparteien zuließ, war Mexiko durch ein faktisches Einparteiensystem gekennzeichnet....

Der PRI war jederzeit in der Lage, den bei Wahlen erforderlichen Stimmanteil mittels Massenmobilisierung und geschickter Wahlmanipulation zu sichern...

Oppositionelle Parteien und Organisationen wurden nur insoweit geduldet, als sie einerseits den Machtanspruch der staatstragenden Partei nicht ernsthaft gefährdeten und andererseits die Legitimationsbasis des PRI erhöhen konnten.
Was heißt das? Das heißt, dass Zeugen Jehovas in Mexiko nicht in einem demokratischen Rechtsstaat operierten, sondern in einer Diktatur, die alles und jeden unterdrückte, was ihrem Machtanspruch entgegenstand. Nun sind Zeugen Jehovas aber dafür bekannt, dass sie sich nicht "gleichschalten" lassen; sie lassen sich nicht in irgendein politisches System gegenseitiger Abhängigkeiten integrieren. Aber wenn sie als Religionsgemeinschaft tätig gewesen wären, dann hätten sie unter dem ständigen Druck gestanden, genau dies zu tun. Der Staat hatte alle Möglichkeiten, Religionsgemeinschaften mit den o.g. und weiteren Mitteln zur politischen Kooperation zu zwingen.

Als karitative Organisation konnten Zeugen Jehovas es hingegen ausnutzen, dass der diktatorische Staat versuchte, sich einen demokratischen Anschein zu geben und ein Maß an Unabhängigkeit zu bewahren, dass es ihnen erlaubte, ihren Glaubensgrundsätzen treu zu bleiben. Der Preis dafür bestand darin, dass sie auf einige nicht essentielle Gewohnheiten verzichteten.

Was sagt uns das alles über die Vorwürfe?

Wenn ich mir die Details dessen anschaue, was ich zu dem Fragenkomplex finden konnte, dann ist mir klar, dass die genannten Vorwürfe im wesentlichen darauf beruhen, dass die tatsächliche Situation im Lande Mexiko im betrachteten Zeitraum ausgeblendet wird.


Die Diktatur in Mexiko wollte sich mit einem makellosen 'demokratischen' Äußeren präsentieren
In Wirklichkeit war Mexiko bis Anfang der neunziger Jahre eine Diktatur, die Religionsgemeinschaften ernsthaften Einschränkungen unterwarf, um sie zur Mitarbeit im politischen System zu bringen. Diese Einschränkungen hätten für Zeugen Jehovas bedeutet, dass sie grundlegende Glaubensgrundsätze wie z.B. die Nichteinmischung des Staates in den Inhalt der Gottesdienste oder das öffentliche Predigen hätten aufgeben müssen. Stattdessen fanden sie eine Möglichkeit, diese Einschränkungen im wesentlichen zu umgehen, wobei sie sich zunutze machten, dass der Staat darauf aus war, einen "demokratischen Anschein" nach außen zu erwecken. Grundlegende Glaubenspositionen mussten Zeugen Jehovas dafür nicht aufgeben.

Die Kritik stellt aber die Situation im Lande ganz anders dar; es wird behauptet, dass Religionsgemeinschaften keinerlei (oder nur unwesentlichen) Einschränkungen unterlagen. Wir konnten sehen, dass es schon auf Verfassungsebene ganz erhebliche Einschränkungen gab, die im Endeffekt die Menschenrechte auf Vereinigungsfreiheit und Religionsfreiheit fast komplett aufhoben. Die Behauptung, dass Zeugen Jehovas im wesentlichen aus finanziellen Gründen ihre Organisation als karitative Organisation registrierten ist damit aus der Luft gegriffen. In Wirklichkeit gab es keine andere Möglichkeit für sie, grundlegende Menschenrechte wie die eben genannten auszuleben.

Wie kommen denn dann aber die Kritiker auf ihre Behauptungen? Offensichtlich nicht durch ein Studium der Fakten. Denn dann wäre ihnen aufgefallen, dass sie noch jede Menge Gründe außer dem einen beschriebenen finden können. Ich vermute, dass die Mehrzahl der Kritiker ihre Kritik ohne wesentliches eigenes Nachdenken bei anderen Kritikern abgeschrieben hat. Allerdings trift das nicht auf alle zu. So kann ich bei der ältesten Kritik, die ich zu der Frage fand, folgenden Satz lesen:
Dafür, daß die Organisation das Singen und Beten in den Versammlungen aufgibt und auf die Verwendung der Bibel im öffentlichen Predigtwerk verzichtet, kann sie über das Eigentum der Gesellschaft in Mexiko frei verfügen und braucht sich nicht um die gesetzlichen Vorschriften zu scheren, denen andere Religionsorganisationen unterworfen sind.
Gesetzliche Vorschriften, denen andere Religionsgemeinschaften unterworfen sind? Für mich scheint folgendes klar zu sein: Da hat jemand anscheinend gewusst, dass es noch wesentlich mehr gibt, als nur die Frage, wer die Immobilien verwaltet. Aber er hat es nicht laut ausgesprochen, obwohl ihm hätte klar sein müssen, dass er damit ein vollkommen verzerrtes Bild der tatsächlichen Vorgänge abgibt. Stattdessen bemüht er sich wider besseres Wissen ein falsches Bild zu zeichnen, wenn er in diesem Zusammenhang schreibt:
Diese Doppelzüngigkeit [der religiösen Führung der Zeugen Jehovas] rührt nicht daher, daß man in einem totalitären Land lebt, in dem die Freiheit der Religionsausübung mit harten Maßnah­men unterdrückt wird.
Obwohl ihm klar gewesen sein muss, dass es ganz offensichtliche Maßnahmen zur Einschränkung der Religionsfreiheit gab, tat er so, als gäbe sie es nicht. Dahinter steht anscheinend der Wille, seine Leser in die Irre zu führen; denn jeder, der das liest, ohne die mexikanische Verfassung zur Hand zu haben (und die hatten in den achtziger Jahren, als diese Kritik geäußert wurde, kaum jemand griffbereit), kann nicht sehen, dass das, was er schreibt, nicht richtig sein kann. Stattdessen wird die Führung der Zeugen Jehovas mit Vorwürfen angegriffen, die an den Haaren herbeigezogen sind. Ich brauche kaum Phantasie dazu, um hier zu vermuten, dass es dne Kritikern egal war, inwieweit ihre Vorwürfe auf einer realen Grundlage beruhen, wichtig war anscheinend nur, dass Zeugen Jehovas in einem schlechten Licht dastehen.

In diesem Zusammenhang ist noch eine Frage offen, die ich im nächsten Teil dieser Serie beantworten will: Was ist mit der Wehrdienstverweigerung in Mexiko los gewesen?

[Fortsetzung folgt]
1 Einige Kritiker vermerken den Grund; allerdings wenn sie überhaupt tun, dann nur nebenher und ohne die offensichtlichen Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen.

2 Zeugen Jehovas haben sich in den vieriger Jahren als gemeinnützige Organisation in Mexiko registrieren lassen. Im Zusammenhang hiermit wird von Kritikern behauptet, dass Zeugen Jehovas gelogen hätten, indem sie behaupteten, "keine religiöse Organisation" zu sein, und dass ihre Tätigkeit "keinen religiösen Charakter habe". Angeblich hatten die einzelnen Gemeindemitglieder die Anweisung von der Leitung der Religionsgemeinschaft genau dies zu behaupten. Wenn es denn so wäre, dann würde ich zustimmen, dass Zeugen Jehovas in Mexiko gegen ihre Glaubensgrundsätze verstoßen hätten.

Das Problem dabei ist aber, dass es keinerlei Beweise dafür gibt, dass es eine derartige Anweisung gegeben hätte, oder dass Zeugen Jehovas bzw. ihre Leitung dies jemals behauptet hätten. Dies wird zwar immer als Tatsache behauptet, aber niemals finde ich neben der Behauptung auch nur den Versuch, einen Beleg hierfür zu bringen. Es wird einfach vorausgesetzt, dass Zeugen Jehovas gelogen haben.

Aber wenn die einzelnen Zeugen Jehovas eine derartige Anweisung erhalten hätten, dann hätte es hierfür irgendwo eine Quelle geben müssen; es gibt sie aber nicht. Daher besteht auch in dieser Frage die Grundlage der Kritik in einer falschen Tatsachenbehauptung.

Wie aber nennt man es, wenn man jemandem unterstellt, etwas gesagt zu haben, was er aber gar nicht sagte und aufgrund dessen ihn dann als Lügner hinstellt? ....

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