Montag, 11. Juni 2012
Rheinland-Pfalz: Anerkennung jetzt offiziell
Nachdem Zeugen Jehovas in Rheinland-Pfalz im Januar vor Gericht die Anerkennung als Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts auch in Rheinland-Pfalz als dreizehntem Bundesland erstritten haben (Text des Urteils, ein besonders alberner Vorwurf, der im Urteil erwähnt wird) und dieses Urteil im April dann rechtskräftig wurde, hat jetzt das Land diese Rechtslage anerkannt und Anfang des Monats die Anerkennung schriftlich mit einer Urkunde bestätigt.

Zu meiner Übersicht über das Anerkennungsverfahren in Rheinland-Pfalz

[update] Jetzt auch die erste Medienreaktion. Auch hier wieder das Märchen von den Zeugen Jehovas im Rundfunkrat.

Hier die Presseerklärung der Zeugen Jehovas dazu:

Rheinland-Pfalz anerkennt Jehovas Zeugen als Körperschaft des öffentlichen Rechts

MAINZ/SELTERS (Ts.) ― Mit Urkunde vom 1. Juni 2012 wurde Jehovas Zeugen in Deutschland auch nach rheinland-pfälzischem Landesrecht der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz bestätigt. Mit diesem Schlusspunkt enden die über 20 Jahre dauernden Anstrengungen, die vom Grundgesetz garantierte rechtliche Gleichstellung mit den mehr als 15 anderen in Rheinland-Pfalz als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften auch für Jehovas Zeugen zu erreichen. Im Jahr 2006 waren der als Bundeskörperschaft organisierten Religionsgemeinschaft durch das Land Berlin die Körperschaftsrechte verliehen worden. 2009 erhielten Jehovas Zeugen in der großen Mehrheit der anderen Bundesländer die Körperschaftsrechte durch die sogenannte Zweitverleihung.

In Rheinland-Pfalz wurde die Zweitverleihung – trotz positiver Beurteilung durch die zuständige Behörde – zunächst auf politischen Druck hin verhindert. Daher war es erneut notwendig, die Gerichte anzurufen. Mit Urteil vom 26. Januar 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht in Mainz den Anspruch der Religionsgemeinschaft auf Zweitverleihung. Das Urteil machte deutlich, dass sämtliche gegen die Religionsgemeinschaft erhobenen Vorwürfe ohne Substanz sind. Das Gericht schloss sich dem Urteil des OVG Berlin aus dem Jahr 2006 an und befand es sowohl sachlich als auch in der rechtlichen Beurteilung als zutreffend.

Werner Rudtke, Sprecher des Zweigkomitees (des leitenden Gremiums von Jehovas Zeugen), merkt dazu an: „Angesichts der Klarheit der Rechtslage ist es bedauerlich, dass wegen der politischen Intervention eine gerichtliche Entscheidung notwendig wurde. Schließlich sind wir stets um ein gutes Verhältnis zu den staatlichen Behörden bemüht und auch als gesetzestreue Bürger bekannt. Immerhin leben wir in der 5. und 6. Generation in Deutschland, ohne mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein. Mit der formalen Gleichstellung auch in Rheinland-Pfalz kommen wir nun auch hier endlich zu unseren verfassungsmäßig garantierten Rechten. Unsere Aufgabe sehen wir weiterhin darin, die christlich-biblischen Werte ungeachtet jeder politischen und wirtschaftlichen Veränderung hochzuhalten – wie schon in den vergangenen über 100 Jahren unseres Religionswerkes hier in Deutschland.“

In Rheinland-Pfalz sind Jehovas Zeugen seit Jahrzehnten tätig. In Kaiserslautern entstand Ende der 1970er Jahre der bundesweit erste Kongresssaal, in dem mehr als 1 000 Gläubige gleichzeitig dem gottesdienstlichen Programm beiwohnen konnten. Seit 2007 befindet sich ein moderner Kongresssaal in Bingen-Sponsheim. Dem dort dargebotenen Programm haben in den vergangenen 5 Jahren über 100 000 Zuhörer beigewohnt. Große gottesdienstliche Veranstaltungen wurden auch regelmäßig in den Fußballstadien des Landes durchgeführt, so zum Beispiel die jährlichen Bezirkskongresse in Kaiserslautern und Mainz. Auch dieses Jahr findet vom 22. bis 24. Juni in der Mainzer Coface-Arena der Bezirkskongress „Behüte dein Herz!“ in italienischer Sprache statt.
Wie allgemein bekannt finanzieren sich Jehovas Zeugen weltweit – so auch die 99 Versammlungen (Gemeinden) in Rheinland-Pfalz – ausschließlich durch freiwillige Spenden. Das entspricht dem christlichen Grundsatz des Gebens nach eigenem Ermessen: „Jeder tue so, wie er es in seinem Herzen beschlossen hat, nicht widerwillig oder aus Zwang, denn Gott liebt einen fröhlichen Geber“ (2. Korintherbrief 9,7)

grün: Zeugen Jehovas anerkannt
rot: Anerkennung abgelehnt
gelb: Entscheidung steht noch aus
blau: Klage eingereicht
(Stand 13.04.2012)

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