Freitag, 6. Juli 2012
[update] Frankreich: Weiteres Urteil des europäischen Gerichtshofs
Nachdem Zeugen Jehovas in Frankreich vor rund einem Jahr einen Rechtsstreit gegen den Staat Frankreich vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewannen, legte der Gerichtshof jetzt noch einmal nach.

Das Gericht gab den Konfliktparteien damals auf, die Höhe der Entschädigung, die der Staat zu zahlen hat, untereinander auszuhandeln. Dies ist anscheinend nicht möglich gewesen. Nach diesem Pressebericht "war eine gütliche Einigung gescheitert".

Demgemäß befand das Gericht jetzt, dass der Staat die einbehaltenen Steuern, Zinsen auf diesen Betrag und Verfahrenskosten an Zeugen Jehovas zu zahlen habe. Eine darüber hinaus gehende Strafzahlung hat das Gericht nach diesem Bericht nicht angeordnet. Wie ein weiterer Bericht erklärt, ist Berufung gegen dieses Urteil möglich.

Da Vertreter der Zeugen Jehovas sich zufrieden über dieses Urteil zeigten, ist kaum anzunehmen, dass sie Berufung einlegen werden. Schauen wir, was der Staat tut.

Zum Abschluss noch die Pressemitteilung der Zeugen Jehovas:

France ordered to pay millions for illegal taxation of Jehovah’s Witnesses

STRASBOURG, France—The European Court of Human Rights ruled today that the government of France must pay over 4.5 million euros ($5,600,000 US approx.) for full restitution to Jehovah’s Witnesses for violating their religious freedom through illegal taxation.

Last year, on June 30, 2011, the European Court ruled that the government of France violated the rights of Jehovah’s Witnesses when it attempted to impose a retroactive 60 percent tax on all religious donations made by Jehovah’s Witnesses in France between 1993 and 1996. The Court invited the parties to resolve the matter amicably, but because the government maintained that the excessive taxation was not illegal, a friendly settlement was impossible.

In today’s decision, the government was ordered to remove “all consequences” of the tax. In addition to returning the 4,590,295 euros ($5,749,439.50 US approx.) that were confiscated at the time that the taxation was imposed, plus interest, the government is to pay the Witnesses 55,000 euros ($68,888.64 US approx.) for legal costs and expenses. It is expected that full restitution will also include removing all liens or mortgages from the facilities owned and used by the Witnesses in Louviers.

André Carbonneau, one of the attorneys for the Witnesses who worked on this case, stated: “It is hoped that this decision will encourage the French government to proceed with more restraint and caution in the future before using legal mechanisms such as taxation to restrict the religious freedom of its citizens.”

J. R. Brown, a spokesman for the Witnesses at their world headquarters in New York, commented: “Clearly, these efforts by the government of France to financially stop our Bible education work in France did not succeed. We rejoice over this development, along with our fellow believers and other citizens of France who appreciate their right to accept or reject our Christian message.”

[update]: Und jetzt gibt es die Pressemitteilung auch auf Deutsch:

Frankreich wird verpflichtet, Jehovas Zeugen einen Millionenbetrag wegen einer unrechtmäßigen Besteuerung zurückzuzahlen

Straßburg, Frankreich — Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 5. Juli 2012 entschieden, dass Frankreich über 4,5 Millionen Euro an Jehovas Zeugen erstatten muss, da der Staat ihre Religionsfreiheit durch unrechtmäßige Besteuerung verletzt hat.

Vor rund einem Jahr, am 30. Juni 2011, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass der französische Staat die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt hat, als er alle Spenden an die Glaubensgemeinschaft in Frankreich rückwirkend für die Zeit von 1993 bis 1996 mit einer 60-prozentigen Steuer belegte. Der Gerichtshof trug den Parteien an, den Streit gütlich beizulegen. Eine solche Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden, da die Regierung weiter auf der Rechtmäßigkeit ihrer Steuerforderung beharrte.

Mit dem jetzigen Urteil wird der französische Staat nun verpflichtet, „alle Folgen“ der Besteuerung zu beseitigen. Zurückzuzahlen sind die 4 590 295 Euro, die ursprünglich als Steuer beschlagnahmt wurden, zuzüglich Zinsen. Außerdem sollen Jehovas Zeugen 55 000 Euro für Prozesskosten erstattet werden. Es wird erwartet, dass die volle Wiedergutmachung auch die Freimachung von den Grundpfandrechten einschließt, mit denen das Eigentum von Jehovas Zeugen in Louviers belastet wurde.

Dazu André Carbonneau, einer der am Prozess beteiligten Anwälte von Jehovas Zeugen: „Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil den französischen Staat dazu veranlassen wird, in Zukunft zurückhaltender und vorsichtiger zu sein, wenn es darum geht, durch gesetzliche Regelungen wie Besteuerung die Religionsfreiheit seiner Bürger zu beschneiden.“

Und J. R. Brown, Sprecher aus der Weltzentrale von Jehovas Zeugen in New York, kommentierte: „Dieser Versuch des Staates, unser biblisches Bildungswerk in Frankreich durch den Entzug finanzieller Mittel zu stoppen, ist offensichtlich fehlgeschlagen. Darüber freuen wir uns mit unseren Glaubensbrüdern und allen Bürgern Frankreichs, die ihr Recht schätzen, selbst darüber zu entscheiden, ob sie unsere christliche Botschaft hören wollen oder nicht.“

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