Donnerstag, 16. August 2012
Usbekistan: Folter für Zeugen Jehovas
hgp, 09:39h
Nach Berichten einer Menschenrechtsorganisation und einer Nachrichtenagentur benutzte die usbekische Polizei Folter gegen eine 54-jährige Zeugin Jehovas.
Nach einer Reise nach Kasachstan durchsuchte die Polizei ihre Wohnung auf der Suche nach angeblich geschmuggelter Literatur. Nachdem keine aufzufinden war, wurde die Frau zur Polizeiwache abgeführt. Die Polizisten verlangten von ihr, religiöse Literatur auszuhändigen. Danach wurde sie erst gezwungen, stundenlang bei Temperaturen über 40°C vor einer Wand zu stehen (natürlich ohne Möglichkeit zu trinken oder sich zwischendurch hinzusetzen), um sie zu zwingen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie Literatur geschmuggelt hätte.
Als auch das nicht 'half', wurden ihr die Hände gefesselt, eine Gasmaske aufgesetzt und die Luftzufuhr unterbrochen. Danach unterschrieb sie eine Erklärung, der sie allerdings einen anderen Wortlaut gab, als von den Polizisten gefordert.
Obwohl es weiterhin keine Beweise dafür gab, wurde sie daraufhin wegen "religiösen Lehrens ohne behördliche Erlaubnis" zu einer Geldstrafe von fünf Monatsgehältern (entspricht ca. 130€) verurteilt.
Nach einer Reise nach Kasachstan durchsuchte die Polizei ihre Wohnung auf der Suche nach angeblich geschmuggelter Literatur. Nachdem keine aufzufinden war, wurde die Frau zur Polizeiwache abgeführt. Die Polizisten verlangten von ihr, religiöse Literatur auszuhändigen. Danach wurde sie erst gezwungen, stundenlang bei Temperaturen über 40°C vor einer Wand zu stehen (natürlich ohne Möglichkeit zu trinken oder sich zwischendurch hinzusetzen), um sie zu zwingen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie Literatur geschmuggelt hätte.
Als auch das nicht 'half', wurden ihr die Hände gefesselt, eine Gasmaske aufgesetzt und die Luftzufuhr unterbrochen. Danach unterschrieb sie eine Erklärung, der sie allerdings einen anderen Wortlaut gab, als von den Polizisten gefordert.
Obwohl es weiterhin keine Beweise dafür gab, wurde sie daraufhin wegen "religiösen Lehrens ohne behördliche Erlaubnis" zu einer Geldstrafe von fünf Monatsgehältern (entspricht ca. 130€) verurteilt.
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