Freitag, 30. November 2012
Schon wieder eine Entscheidung des EuGM
Der Sitz des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Quelle: Wikipedia
Wie ein russisches und ein armenisches Internetportal berichten, haben siebzehn Zeugen Jehovas einen Fall gegen Armenien gewonnen, da sie unrechtmäßig inhaftiert wurden. Das Urteil selbst findet man hier auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Nachdem die Zeugen Jehovas ihren Zivildienst begannen, mussten sie feststellen, dass sie der Kontrolle des Militärs unterstellt wurden, also nicht wirklich einen Zivildienst durchführten, sondern einen Militärdienst ohne Uniform. Daraufhin stellten sie ihre Tätigkeit ein. Der Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Inhaftierungen unrechtmäßig waren und den Zeugen Jehovas eine Entschädigung zusteht.

Das gesellschaftliche Klima, das derzeit in Armenien anscheinend herrscht, schimmert in diesem Kommentar des armenischen Nachrichtenportals durch:
Social networks are flooded with outraged comments, saying why their taxes should go to paying the total of 112,000 Euros (about $145,500) the Armenian state has to give to the 17 Jehovah’s Witnesses in alternative military service who had refused to carry weapons, saying that it conflicted with their religious beliefs.
Armenien wurde bereits vor anderthalb Jahren vor dem selben Gerichtshof verurteilt, weil es die Rechte von Kriegsdienstverweigerern missachtet. Bisher scheint der Staat sich aber noch nicht durchgerungen zu haben, eine vernünftige Lösung zu finden. Das Gericht entschied damals, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung von der europäischen Charta für Menschenrechte gedeckt ist.

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