Montag, 29. April 2013
Gerichtsurteil liegt vor
Wie ich bereits vorigen Monat berichtete, gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem es um die Zugehörigkeit von Versammlungen der Zeugen Jehovas zur Religionsgemeinschaft geht.

Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Ich hatte noch keine Zeit, mir das Schriftstück genau durchzulesen. Beim Überfliegen sind mir folgende Punkte aufgefallen:
  • Es scheint so, dass in der eigentlichen Kernfrage (wie genau können eingetragene Vereine in eine neu gegründete öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft eingegliedert werden?) rechtliches Neuland betreten wurde; anscheinend wurden die Kriterien an Eingliederungsgesetze vom Gericht hier (erstmalig?) selbst formuliert.
  • Die vom Gericht bemängelten Punkte betreffen Formalien, die möglicherweise ohne großen Aufwand korrigiert werden können, wie die genaue Formulierung des Eingliederungsgesetzes der Zeugen Jehovas. Nach der Ankündigung der Religionsgemeinschaft (in dieser Pressemitteilung) vermute ich, dass diese Formulierungen jetzt entsprechend angepasst werden.
Ich gehe also davon aus, dass im Laufe der nächsten Wochen und Monate ein korrigiertes Übergangsgesetz im Amtsblatt der Zeugen Jehovas veröffentlicht wird.

Noch ein Punkt am Rande: unter meinem letzten Artikel steht ein Kommentar, den man in etwas folgendermaßen zusammenfassen kann: Wenn die Krankenkasse klagt, dann wird sie Recht haben mit ihren Vorwürfen. Nun will ich niemandem seine Meinung nehmen, aber solange wir keinerlei relevante Informationen dazu haben, was genau passiert ist, möchte ich Spekulationen (und Diskussionen über Spekulationen) vermeiden. Sobald wir Informationen zu den Fakten des Falles erhalten (falls es jemals so weit kommt), können wir anfangen, sie zu bewerten. Vorher hat das hier keinen Sinn.

...1264 x aufgerufen