Freitag, 24. Juli 2009
Staatsnähe ?
Aufgrund dessen, dass Zeugen Jehovas eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden sind, kann man hier und dort den Vorwurf finden, dass Zeugen Jehovas damit ihrer Glaubenslehre untreu geworden sind und sich dem Staat mehr annähern als es für Christen erlaubt ist. Einige Quellen reden in Anlehnung an Offenbarung 18 sogar davon, dass Zeugen Jehovas jetzt "geistige Hurerei" mit dem Staat begehen würden. Es wird der Vorwurf erhoben, dass Zeugen Jehovas sich jetzt zum Teil des Staates machen würden.

Dieser Vorwurf widerspricht allerdings dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auszugsweise lautet das Urteil wie folgt:
Im Kontext des Grundgesetzes ist (...)Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit

Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften unterstützen.

Die Religionsgemeinschaften (...) stehen dem Staat als Teile der Gesellschaft gegenüber

Dass sie ihre Tätigkeit frei von staatlicher Bevormundung und Einflussnahme entfalten können, schafft die Voraussetzung und den Rahmen, in dem die Religionsgemeinschaften das Ihre zu den Grundlagen von Staat und Gesellschaft beitragen können

Sie nehmen keine Staatsaufgaben wahr, sind nicht in die Staatsorganisation eingebunden und unterliegen keiner staatlichen Aufsicht
Damit sollte klar sein, dass der Status der K.d.ö.R. nicht bedeutet, dass Zeugen Jehovas ihre bisherige Haltung zum Staat ändern müssten oder dies getan hätten.

In diesem Zusammenhang will ich auch daran erinnern, dass während des gesamten Anerkennungsprozesses behauptet oder angedeutet wurde, dass Zeugen Jehovas Kirchensteuern erheben wollen. Nunmehr drei Jahre nach der Anerkennung (die bundesweit gilt) gibt es weiterhin kein Anzeichen, dass Zeugen Jehovas von ihrer bisherigen Haltung abweichen.

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