Dienstag, 3. August 2010
Im Südwesten nichts neues
Die Südwest-Presse bring eine Artikelreihe zum Anerkennungsverfahren der Zeugen Jehovas in Baden-Württemberg. Zu dem Thema hatte ich bereits eine Reihe von Beiträgen:
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Die Südwestpresse hat folgende Beiträge:
Ein Interview mit einem Staatsrechtsprofessor
Relativ sachlich, enthält kaum nennenswerte Fehler. Bestätigt meinen Verdacht, dass die Landesregierung in BaWü sich rechtlich weit aus dem Fenster lehnt:
Die Verleihung des KÖR-Status in einem Land wirkte bisher immer bundesweit. Aber bestimmte Rechte, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind, müssen in jedem Land nochmals eigens formal verliehen werden. Dann kam die Frage auf: "Darf bei dieser Zweitverleihung die andere Landesbehörde nochmal nachprüfen?" Bisher galt: eigentlich nicht.

Stuttgart weigert sich aber beharrlich, den Status zu verleihen.

KORIOTH: Das ist das erste Mal - mir ist jedenfalls kein anderer Fall bekannt - dass ein Bundesland sagt: "Das machen wir so nicht mit. Wir schätzen das anders ein."

Hätte eine Klage der Zeugen Jehovas Aussicht auf Erfolg?

KORIOTH: Die Gerichte würden sich am Verfassungsgericht orientieren und fragen, ob das Land nochmals prüfen darf oder das in Berlin ausreichend passiert ist. Das ist unter Juristen umstritten, es gibt keine gesetzliche Regelung zu der Frage. Es sollte an der bisherigen Praxis festgehalten werden, die Verleihung der Körperschaftsrolle in einem Land bundesweit zu übernehmen.
Mal sehen, wie weit die Regierung von BaWü damit kommt....

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