Dienstag, 19. April 2011
Bremen will nicht
Wie bereits berichtet, will Bremen anscheinend den Antrag der Zeugen Jehovas auf Zweitverleihung der Rechte als K.d.ö.R. ablehnen. Jetzt (d.h. letzte Woche) hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft dazu einen offilziellen Beschluss gefasst, der dann der Bürgerschaft im Mai als Beratungsgrundlage dienen wird.

Die Taz schreibt hierzu:
Der Rechtsausschuss lehnt es ab, den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu verleihen. Eine entsprechende Empfehlung hat der Ausschuss heute mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei beschlossen. "Die Zeugen Jehovas bieten nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue", erklärt der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Horst Frehe. In dieser Auffassung habe den Ausschuss die Anhörung von Zeugen Jehovas, AussteigerInnen, Ärzten und Juristen bestärkt. Die Religionsfreiheit der "Zeugen"wird durch die Ablehnung der Körperschaftsrechte nicht eingeschränkt.
Was zur Anhörung nicht dabei steht: Zeugen Jehovas wurden ganze fünf(!) Minuten angehört. Die Mehrheit der übrigen Angehörten (die im Prinzip den ganzen Tag Redezeit hatten) wurden vorab danach ausgewählt, dass sie etwas negatives über Zeugen Jheovas zu berichten hatten. Der Rechtsausschuss hat sich aber anscheinend nicht die Mühe gemacht, irgendwelche Fakten selbstständig, objektiv und gerichtsfest zu prüfen. Wie hieß das Wort? .... Ach ja, "Rechtsstaat".

Radio Bremen berichtet außerdem:
Einmütig kritisierten die Mitglieder des Rechtsausschusses den Umgang der Glaubensgemeinschaft mit Abtrünnigen. Die Zeugen Jehovas fordern ihre Anhänger auf, den Kontakt sogar zu ausgetretenen Familienmitgliedern abzubrechen. Das halten viele Parlamentarier für einen Verstoß gegen die Grundrechte. Als problematisch gilt weiterhin das Verbot der Glaubensgemeinschaft, Kranken Bluttransfusionen zu geben. Das verletze das Recht auf körperliche Unversehrtheit – erst recht, wenn das Verbot Minderjährige betreffe.
Wer objektiv geprüft hätte und beide Seiten angehört hätte, wüsste natürlich, dass der markierte Teil nicht stimmt und vor Gericht durchfallen wird.

Ganz nebenher ignorieren die Mitglieder des Rechtsausschusses hier die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das klar stellte, dass Zeugen Jehovas das Recht haben, Bluttransfusionen abzulehnen.

Hier wird demnächst die Tagesordnung der letzten Sitzung der Bürgerschaft (des Bremer Parlaments) vor den Neuwahlen erscheinen. Die Entscheidung zu den Zeugen Jehovas wird wahrscheinlich auf der Tagesordnung stehen. Und wenn alles läuft, wie es jetzt aussieht, wird dann in Kürze auch hier eine Ablehnung und eine Klage der Zeugen Jehovas anstehen.

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