Dienstag, 29. März 2011
Bremen erkennt Zeugen Jehovas nicht an
Kurz vor Ende der Wahlperiode will die bremische Bürgerschaft den Antrag der Zeugen Jehovas auf Zweitverleihung der Körperschaftsrechte ablehnen. Die kurze Meldung der taz lautet:
Acht Wochen sind es bis zur Landtagswahl, zwei Mal tritt das alte Parlament noch zusammen. Und auch wenn keine grundlegenden Änderungen der Machtverhältnisse zu erwarten sind: Am Ende der Legislaturperiode wollen SPD und Grüne noch eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen zum Abschluss bringen.

[...]
Nicht als schützenswerte "Körperschaft öffentlichen Rechts" hingegen werden die Zeugen Jehovas betrachtet. Sie hatten den nur sehr schwer einklagbaren Status beantragt - das Parlament wird auf Empfehlung des Rechtsausschusses wohl ablehnen. Die Mühe, ihnen "strafwürdiges Verhalten" nachzuweisen, macht man sich nicht: Nach einer durchaus zweifelhaften Anhörung im Februar hatte der Ausschuss die "Rechtstreue" der Zeugen ganz abstrakt für mangelhaft befunden.
Warten wir also darauf, dass das Parlament (unter Umgehung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien und unter Missachtung der Grundrechte der Betroffenen) die "Empfehlung" des Rechtsausschusses umsetzt.

Und wenn die Begründung nicht erheblich verfeinert wird, dann wird das Recht wohl doch nicht so schwer einklagbar sein. Aber das ist natürlich nur meine unwissende Meinung.

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