Freitag, 29. April 2011
Bremen: die Grünen
hgp, 13:07h
Die Grünen haben in einer Presseerklärung ihre Ablehnung von Zeugen Jehovas begründet (Hervorhebungen von mir):
Und dass Zeugen Jehovas den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten, ist Unsinn.
Das das Blutverbot Leib und Leben Minderjähriger gefährdet, ist im Endeffekt falsch, aber dazu werde ich noch mal einen Artikel schreiben.
Ob bei Zeugen Jehovas die Müttersterblichkeit höher ist, habe ich hier bereits ausführlich bezweifelt; aber selbst wenn es so wäre, wäre das keine Begründung, eine Anerkennung abzulehnen.
Zu der Frage, ob die Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas die Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder einschränken, stützen sich die Grünen auf die subjektiven Eindrücke von Einzelpersonen. Allein schon deshalb, dass diese Komitees allein auf Anforderung der Betroffenen tätig werden, sollte aber schon zeigen, dass dort etwas an der Einschätzung nicht stimmen kann.
Ich denke, dass die Religionsfreiheit sehr wohl eingeschränkt wird, wenn einer Religionsgemeinschaft der gleichberechtigte Zugang zu einer Rechtsform verweigert wird, die nach dem BVerfG zur Pflege eben dieses Grundrechts dient.
Und damit auf zur nächsten Runde in diesem "demokratischen" Trauerspiel.
[UPDATE]
Auch die ezw (evangelische Zentrale für Weltanschauungsfragen) hat etwas zum Thema zu sagen (siehe im Link den Punkt 2).
Der Rechtsausschuss lehnt es ab, den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu verleihen. Eine entsprechende Empfehlung ans Parlament hat der Ausschuss heute mit großer Mehrheit beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Horst Frehe: „Die Zeugen Jehovas bieten aus unserer Sicht nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue. In dieser Auffassung hat uns die große Anhörung u.a. von Zeugen Jehovas, AussteigerInnen, Ärzten und Verfassungsjuristen bestärkt. Die Zeugen Jehovas verstoßen demnach in generalisierender Weise gegen elementare Grundrechte. Indem die Zeugen Jehovas z.B. den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten, beeinträchtigen sie den Schutz von Ehe und Familie. Der Kontaktabbruch treibt die Betroffenen in seelische Konflikte. Mit der Ablehnung von Bluttransfusionen gefährden die Zeugen Jehovas auch Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher. Das ist mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar. Insbesondere bei der Geburt ist eine erheblich höhere Müttersterblichkeit als bei anderen Religionsgemeinschaften zu verzeichnen. Die sogenannten Verbindungskomitees üben vor einer Operation offenbar einen derartigen Druck auf die Mitglieder aus, dass Zweifel bestehen, ob die Verweigerung der Bluttransfusion noch als Patientenverfügung betrachtet werden kann und beachtet werden muss. Auf jeden Fall gefährden die Zeugen Jehovas Leib und Leben ihrer Mitglieder.“Mir kommt da das Gruseln. Man beachte, dass der angebliche Versto gegen Grundrechte in "generalisierender Weise" geschieht. Niemand weiß, was das heißt, aber man zumindest erst mal (nach deutschem Presserecht) keine falsche Tatsachenbehauptung gemacht, da man ja nicht von "echten" Grundrechtsverstößen redet.
Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas wird durch die Ablehnung der Körperschaftsrechte nicht eingeschränkt, wie der kirchenpolitische Sprecher Frank Willmann betont. Klar ist für ihn: „Eine zentral gesteuerte Glaubensgemeinschaft, die ihre Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränkt, darf nicht noch mit der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft geadelt werden.“
Und dass Zeugen Jehovas den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten, ist Unsinn.
Das das Blutverbot Leib und Leben Minderjähriger gefährdet, ist im Endeffekt falsch, aber dazu werde ich noch mal einen Artikel schreiben.
Ob bei Zeugen Jehovas die Müttersterblichkeit höher ist, habe ich hier bereits ausführlich bezweifelt; aber selbst wenn es so wäre, wäre das keine Begründung, eine Anerkennung abzulehnen.
Zu der Frage, ob die Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas die Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder einschränken, stützen sich die Grünen auf die subjektiven Eindrücke von Einzelpersonen. Allein schon deshalb, dass diese Komitees allein auf Anforderung der Betroffenen tätig werden, sollte aber schon zeigen, dass dort etwas an der Einschätzung nicht stimmen kann.
Ich denke, dass die Religionsfreiheit sehr wohl eingeschränkt wird, wenn einer Religionsgemeinschaft der gleichberechtigte Zugang zu einer Rechtsform verweigert wird, die nach dem BVerfG zur Pflege eben dieses Grundrechts dient.
Und damit auf zur nächsten Runde in diesem "demokratischen" Trauerspiel.
[UPDATE]
Auch die ezw (evangelische Zentrale für Weltanschauungsfragen) hat etwas zum Thema zu sagen (siehe im Link den Punkt 2).
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