Dienstag, 3. Mai 2011
Bremen: der nächste Fehler
Der Rechtsausschuss vertraut nicht zu 100% darauf, dass man Zeugen Jehovas einen Verfassungsbruch vorwerfen kann; ich kam zu dem Schluss, dass sie diese Furcht zurecht hegen, da sie das entsprechende Urteil des BVerfG nicht genau lasen. Im Abschlussbericht lesen wir auf Seite 34: Hilfsweise ist die Auffassung vertretbar, dass der Antrag auf Verleihung...

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