Mittwoch, 16. Februar 2011
Und dann noch Baden-Württemberg
Jetzt hat es die Regierung von BaWü doch noch geschafft, einen Ablehnungsbescheid nicht nur anzukündigen sondern auch zu versenden:
Bericht hier
und hier

Die Begründung ist gruselig wie eh und je:
Die Glaubensgemeinschaft verbiete den Kontakt mit "abtrünnigen" Familienmitgliedern. Das verstoße gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes – den Schutz von Ehe und Familie.
Wo haben sie das wieder her? Ich habe doch erst letzte Woche das Gegenteil im "geheimen Anweisungsbuch für Älteste" gelesen.
Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern "halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest", heißt es weiter. Das sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.
???? vom Grundgesetz missbilligt? Das Verfassungsgericht hat darin kein Problem gesehen.
Weil nach den Regeln der Zeugen die Annahme von Blut oder Blutbestandteilen selbst im äußersten Notfall verboten ist, seien das Leben von Kindern und Jugendlichen gefährdet – ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Auch hier haben die Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht das Gegenteil festgestellt.
Stand der Anerkennung der ZJ in Deutschland Stand 16.02.2011
grün: Zeugen Jehovas anerkannt
rot: Anerkennung abgelehnt
gelb: Entscheidung steht noch aus
(Stand 16.02.2011)

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