Mittwoch, 18. Mai 2011
Bremen: Reaktion der Zeugen Jehovas
Hier gibt es eine Pressemitteilung der Zeugen Jehovas zur Ablehnung in Bremen.

Die Entwicklung des Verfahrens sammel ich ab sofort hier.


Wie ich sehe, hatte ich Recht damit, dass die Frage, wo man gegen diese Enttscheidung klagen kann, nicht so einfach zu beantworten ist.

Und wir verstehen jetzt besser, warum der Vertreter der Zeugen Jehovas von einer Inszenierung sprach. Die Zeugen Jehovas werfen dem Rechtsausschuss vor, dass "rechtliches Gehör, Akteneinsicht und das Vorbringen eigenen Beweismaterials" ausdrücklich nicht erwünscht waren.

Bremer Zeugen Jehovas über Abstimmung in der Bürgerschaft enttäuscht

Jehovas Zeugen nehmen Stellung zur Ablehnung der Verleihung der Körperschaftsrechte durch die Bremer Bürgerschaft

Bremen — Auch wenn die Entscheidung der Bremer Bürgerschaft, Jehovas Zeugen nicht die Körperschaftsrechte zu verleihen, nicht überraschte, sind über 2 000 Bremer Bürger enttäuscht. Die Entscheidung hatte sich bereits im Vorfeld angekündigt, da sich Sprecher der verschiedenen Parteien gegen den Gesetzentwurf des Senats ausgesprochen hatten.

Damit stellt sich Bremen nun gegen die Entscheidung der eigenen Verwaltung und die höchstgerichtliche Feststellung, dass Jehovas Zeugen der Körperschaftsstatus zuerkannt werden muss. Dementsprechend haben bereits 11 Bundesländer die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus vorgenommen und waren somit bereit, der Rechtsordnung Geltung zu verschaffen.

„Es ist schon kurios, dass sich Politiker auf den Standpunkt stellen, dass sie es besser wüssten als die eigene Verwaltung und die Fachgerichte. Wenn sie sich dann auch noch gegen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts stellen und meinen, damit grundgesetzwidrig für ein System der Staatskirche mit besonderen Privilegien eintreten zu müssen, dann ist man sprachlos“, sagt Gajus Glockentin, Justitiar der Religionsgemeinschaft. Werner Rudtke, Sprecher des Zweigkomitees (Präsidiums) von Jehovas Zeugen in Deutschland, vermutet dazu: „Auf politischer Ebene bestehen für unpopuläre religiöse Minderheiten wohl wenig Chancen, mehrheitlich objektiv beurteilt zu werden, vor allem, wenn eine solche Minderheit dann noch einen apolitischen Lebensentwurf verfolgt, wie dies das Bundesverfassungsgericht uns betreffend ausgedrückt hat.“

Schon im Vorfeld war kritisiert worden, dass rechtsstaatliche Verfahrensregeln keine Beachtung gefunden haben. Der Rechtsausschuss beharrte explizit darauf, dass rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze wie rechtliches Gehör, Akteneinsicht und das Vorbringen eigenen Beweismaterials für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nicht Anwendung finden würden. „Darin findet sich meines Erachtens auch die Erklärung dafür, dass alle Verfahren, die in Bindung an die rechtsstaatlichen Verfahrensordnungen durchgeführt wurden, zu einem für Jehovas Zeugen positiven Ergebnis kamen. Dagegen sind politische Entscheidungen, in denen man sich an die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht gebunden fühlt, eben nicht in erster Linie vom Recht, sondern von anderen für die Politik wichtigen Faktoren dominiert. Ich denke da z. B. an den Einfluss der Amtskirchen, mit denen man es sich nicht verscherzen will“, so Rudtke.

Über die weitere Vorgehensweise wird die Religionsgemeinschaft noch entscheiden. „Wir gehen davon aus, dass der Weg zu den Verwaltungsgerichten nicht gegeben ist. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob der Gang zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Wahrung unserer Rechte bewirken kann“, sagt Glockentin dazu.

Im Bundesland Bremen leben über 2 000 Zeugen Jehovas in 30 Versammlungen (Gemeinden).

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